Willkommen beim Original und Testsieger.
Online seit 2004, mit über 140.000 Fragen & Antworten. 
00.000
Bewertungen
0,0/5,0
Günstige Rechtsberatung für alle.
Anwalt? Mitmachen

Kündigung Mietverhältnis ' Zustellung per Einwurf Briefkasten'

6. März 2009 10:08 |
Preis: 30€ Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
|

Mietrecht, Wohnungseigentum


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Meine Frau und ich haben unser fristgerechte Kündigung direkt in den Briefkasten des Vermieters gelegt. In unserer Kündigung baten wir um eine Bestätigung der Kündigung, die jedoch nicht erfolgte.

Wir denken, dass sich unser Vermieter den Erhalt der Kündigung abstreitet, obwohl er sonst üblichen Schriftverkehr innerhalb 2-3 Tage beantwortet hat.

Wir haben zu unserer Sicherheit ein Zustellungsprotokoll mit Datum und Uhrzeit am Tag der Zustellung "Einwurf in den Briefkasten" verfasst. Das Zustellungsprotokoll wurde von mir und meiner Frau sowie unserer Tochter (wohnt nicht bei uns) mit Datum, Ort unterzeichnet.

Was würde jetzt passieren, wenn der Vermieter den Zugang der Kündigung bestreitet?



6. März 2009 | 10:56

Antwort

von


(910)
Hussenstraße 19
78462 Konstanz
Tel: 07531-9450300
Web: https://www.anwaltskanzlei-dotterweich.de
E-Mail:

Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auf Grundlage Ihrer Schilderung summarisch gerne wie folgt beantworte:

Ich gehe infolge der Unterschrift der Tochter auf dem Protokoll davon aus, dass diese den Einwurf des Briefes gesehen hat. Sie haben daher mit Ihrer Tochter (und wenn Ihre Ehefrau den Mietvertrag nicht unterzeichnet hat auch mit ihr) eine Zeugin für den Einwurf und für den Inhalt des Schreibens. Über den persönlich erfolgten Einwurf ist das Schreiben in den Machtbereich des Vermieters gelangt. Im Streitfall kann dies ggf. durch eine Zeugenaussage bewiesen werden. Der Vermieter ist nicht verpflichtet, die Kündigung zu bestätigen, er muss aber hinnehmen, dass das Mietverhältnis durch sie enden wird.

Mit freundlichen Grüßen

Michael Böhler
Rechtsanwalt


ANTWORT VON

(910)

Hussenstraße 19
78462 Konstanz
Tel: 07531-9450300
Web: https://www.anwaltskanzlei-dotterweich.de
E-Mail:
RECHTSGEBIETE
Miet- und Pachtrecht, Zivilrecht, Erbrecht, Vertragsrecht, Fachanwalt Verkehrsrecht
Durchschnittliche Anwaltsbewertungen:
4,8 von 5 Sternen
(basierend auf 118797 Bewertungen)
Aktuelle Bewertungen
4,8/5,0
Die Antwort wirkte umfassend und war leicht verständlich. ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
TipTop Antwort mit entsprechender Vorgehensweise, vielen Dank, gerne wieder ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
RA Ahmadi antwortet sehr schnell und sehr ausführlich. Seine Erklärungen sind sehr verständlich. Gerne wieder! ...
FRAGESTELLER