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Gewerbemieter ohne Vertrag

14. September 2020 14:15 |
Preis: 74,00 € |

Mietrecht, Wohnungseigentum


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Sehr geehrte Damen und Herren,

Ich habe 2019 im Mai mit meinem Lebensgefährten einen Mietvertrag für eine Gewerbeimmoblie abgeschlossen.
Mein Lebensgefährte hat Unterschreiben, mein Exmann der Vermieter nicht.
Wir leisteten die Kaution und die vereinbarte Miete. Der Vertrag belief sich auf 5 Jahre festgelegt und optional Verlängerung. Mein Lebensgefährte verstarb im September 2019 genau vor einem Jahr. Ich zahlte die Mieten weiter, da wir ein gemeinsames Unternehmen aufbauen wollten. Mit dem mündlichen Einverständnis des Vermieters, meines Exmannes, sollte ich den Mietvertrag dann übernehmen. Er äusserte sich vor Zeugen, dass die Vertragsunterschrift nur noch reine Formsache ist und einige Absprachen gerteoffen werden müssen, bezüglich Beschilderung.
Unter starker Trauerbelastung renovierte ich die gesamte Immobilie, investierte ca. 10000Euro in die Immobile, da ich kein Erbe meine Lebensgefährten bin, musste ich den Antiquitätenhandel aus eigegen Mitteln neu aufbauen. Kosten ca. 50000€.
Ich holte mir einen Untermieeter in das Gebäude um die Kosten besser stemmen zu können.
Mein Vermieter wohnt auf dem selben Grundstück und hin und wieder hatten wir private differenzen.
Eine neue Lebensgefährtin versucht mich rauszumobben.
Nun drückte er mir grundlos die Kündigung für das Gewerbeobjekt in die Hand.
Für mich würde es schwerste Exitennot oder Ruin bedeuten, ich weder den Antiquitätenhandel, noch mein Fotogewerbe weiter ausüben kann. Ich habe das Ganze Unternehmen auf das Gebäude abgestimmt, Kooperationen hergestellt und erhebliche Summen investiert aufgrund der Tatsache, dass er mich, meine Familie und meinen Untermieter in dem Glauben eines Mietvertrages gelassen hat.
Ich zahle meine Miete sogar im vorraus.
ich bin sehr verzweifelt, da ich diesem Menschen dieses Grundstück nach der Scheidung 100.000€ günstiger überlassen habe, damit er es nicht verliert.
Er ist Airbusmitarbeiter und terrorisiert mich seit der Scheidung mit Machtspielen & Unterstellungen
Ich möchte nur in Ruhe meiner Arbeit nachgehen können und in der Immobilie bleiben, die für mein Unternehmen nicht austauschbar ist. Auch wenn ich kein aktiver Mieter war, bin ich seit 2013 in der Immobilie als Fotografin tätig. Mein verstorbener Freund mietete seit Juni 2019. Die Erben kündigten den Vertrag im März 2020 und ich zahlte die Miete bereits seit Dezember 2019.
Ich benötige dringend Hilfe!
er bringt mich wissentlich in Existenznot, da ihm alle Umstände bekannt sind.

14. September 2020 | 15:25

Antwort

von


(2753)
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Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Da der Vermieter den Mietvertrag nicht gemäß § 580 BGB innerhalb eines Monats nach Kenntnis des Todes gekündigt hat, lief der Vertrag mit Ihnen als Mieter weiter.

Wenn der Vermieter den ursprünglichen Mietvertrag aber nicht unterschrieben hat, fehlt es an der Schriftform im Sinne des § 126 BGB . Dies hat leider gemäß der §§ 578 Absatz 2 , 550 BGB zur Folge, dass die Mindestlaufzeit von 5 Jahren wegen Nichteinhaltung der Form unwirksam ist, der Vertrag auf unbestimmte Zeit läuft und nach Ablauf eines Jahres unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist (spätestens am dritten Werktag eines Kalendervierteljahres zum Ablauf des nächsten Kalendervierteljahrs, also knapp 6 Monate zum Quartalsende) gekündigt werden kann.

Die Berufung des Vermieters auf den Formmangel und die Geltendmachung der sich daraus ergebenden günstigen Rechtsfolgen ist in aller Regel auch nicht treuwidrig (vgl. z.B. BGH NJW 2004, 1103 [1104]), da ansonsten die Warnfunktion der Schriftform unterlaufen werden würde.

In Ihrem speziellen Fall habe ich aber schon gewisse Zweifel, ob sich der Vermieter tatsächlich auf den Formmangel berufen darf. Denn nicht zuletzt aufgrund der persönlichen Verbundenheit und der Vorgeschichte hätte aus meiner Sicht der Vermieter, der ja vermutlich Kenntnis von den umfangreichen Investitionen hatte, die Obliegenheit gehabt, rechtzeitig auf die mögliche vorzeitige Kündigung hinzuweisen. Zumal er mit der nachweisbaren Aussage, dass die Unterschrift nur noch reine Formsache wäre, einen gewissen Vertrauenstatbestand gesetzt hat.

Da nach Ihrer Schilderung eine vorzeitige Kündigung des Mietvertrages existenzbedrohend wäre, rate ich dringend an, einen auf Mietrecht spezialisierten Anwalt vor Ort mit der Prüfung zu betrauen. Der Kollege kann dann Einsicht in alle relevanten Unterlagen (Mietvertrag etc.) nehmen und findet dabei möglicherweise noch eine Regelung zu Ihren Gunsten oder weitere Anhaltspunkte, die eine Treuwidrigkeit des Berufens auf den Formmangel begründen können.


Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen


Rechtsanwalt Jan Wilking

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