Nebenkostenabrechnung Gewerbe Auszug
27.05.2015 13:37
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Zusammenfassung: Die fehlerhafte Betriebskostenabrechnung bei der Gewerbemiete kann gerügt werden.
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bitte um Hilfe bei folgendem Sachverhalt.
Es geht um die Nebenkostenabrechnung für Gewerberäume, die zum 30.11. des vergangenen Jahres gekündigt wurden.
In den betreffenden Räumen waren die Heizkörper mit elektronischen Wärmemengenzählern ausgestattet. Diese wurden über die Mietzeit (>20 Jahre) regelmäßig abgelesen und erneuert.
An zwei Heizkörpern wurden die Werte jahrelang mit der Bemerkung "nicht ablesbar" durch das Unternehmen nur geschätzt. Dies war bedingt durch Einbauten.
Die Abrechnungen liegen bis einschließlich 2004 rückwirkend vor. Die geschätzten Werte schwanken zwischen 200 + 600 Einheiten für die betroffenen Heizkörper. Dies bewegt sich im Rahmen der übrigen Heizkörper im selben Zeitraum.
Zum Auszug im vergangenen Jahr wurden die Einbauten vertragsgemäß entfernt und im Rahmen der Übergabe die Zählerstände an den betreffenden Heizkörpern erfasst und im Übergabeprotokoll niedergeschrieben.
Nun erhielten wir vom ehemaligen Vermieter die Nebenkostenabrechnung, wobei die abgelesenen Werte als Verbrauch zugrunde gelegt wurden (2800 und 7400 Einheiten für die beiden Heizkörper).
Hierbei handelt es sich offenkundig um die Gesamtwerte seit Installation der Messgeräte, da im Abrechnunszeitraum wegen Auflösung kaum noch geheizt wurde und sich die Messwerte der anderen Heizkörper zwischen 0 und 200 befinden. Die Messgeräte der beiden Heizkörper wurden nie abgelesen und somit auch nicht zurückgestellt.
Die Schätzwerte der belegbaren vorangegangenen 10 Jahre wurden beim abgelesenen Betrag nicht berücksichtigt. Die Folge ist, dass die Heizkosten somit für die betroffenen Heizkörper um das 10 bzw. 37-fache im Vergleich zum Vorjahr gestiegen wären.
Welche rechtlichen Möglichkeiten gibt es, gegen diese Berechnung vorzugehen.