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Gewerbeanmeldung und Steuern

6. Oktober 2007 22:13 |
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Internetrecht, Computerrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Hallo, ich habe vor einer Webseite einzurichten auf der ich ein ebook verkaufen werde. Ein ebook ist nichts weiteres als eine PDF Datei also ein elektronisches Buch.

1 Frage:Muss ich ein Gewerbe anmelden?

2 Frage:Was muss ich alles auf meiner Website angeben wenn ich Irgendetwas im internet verkaufen will? Beispiel:Impressum Datenschutzerklärung ecc,und wo ich soetwas herkriege(Vorlagen usw.)

3 Frage:Wenn ich ein affiliate Programm betreibe (Beispiel:Ich verkaufe mein ebook für 100€ und gebe 50€ Provision),muss ich auf diese 50% Provision die ich auszahle Steuern zahlen, oder muss nur mein affiliate dafür Steuern zahlen?

Vielen dank.

6. Oktober 2007 | 23:03

Antwort

von


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Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich basierend auf Ihren Angaben wie folgt beantworten möchte:

Ja, Sie müssen ein Gewerbe anmelden.

Sie müssen ein volles Impressum angeben. Eine Datenschutzerklärung ist nur notwendig, wenn Sie (bspw. über ein Kontakformular) Daten erheben.
Vorlagen gibt es auf jeder gut geführten Homepage, jedoch rege ich dringend an, das Impressum (und ggfs. die Datenschutzerklärung) von einem örtlichen Kollegen Ihres Vertrauens überprüfen zu lassen.

Diese Provision wird als Betriebsausgabe angesehen, so daß Sie darauf keine Steuer zahlen müssen. Dies hängt jedoch sehr von der konkreten Ausgestaltung ab, so daß ich dringend anrege, dies von einem örtlichen Steuerberater Ihres Vertrauens überprüfen zu lassen.

Bitte benutzen Sie bei Bedarf die kostenlose Nachfragefunktion.

Mit freundlichen Grüßen,

RA R. Weber

Das Zurückhalten relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung radikal verändern. Diese Beurteilung ist lediglich eine erste rechtliche Orientierung.


ANTWORT VON

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