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Gewerbeanmeldung ohne Aufenthaltsgenehmigung möglich?

19. September 2004 16:44 |
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Ausländerrecht


Beantwortet von

Rechtsanwältin Regine Filler

Hallo,
ein Bekannter aus Polen hat sich in Deutschland eine Wohnung gemietet und möchte ein selbständiges Gewerbe anmelden. Ist das so ohne weiteres möglich? Benötigt er eine Aufenthaltsgenehmigung o.ä.???

Eingrenzung vom Fragesteller
19. September 2004 | 16:48

Rechtsanwaltskanzlei Filler
Weender Landstraße 1
37073 Göttingen
Tel.: 0551 – 79 77 666
Fax: 0551 – 79 77 667
E-mail: filler@goettingen-recht.de



In Beantwortung Ihrer Fragen teile ich Ihnen folgendes mit:

Ihr Bekannter lässt sich in Deutschland als selbständiger Erwerbstätiger nieder.
Gemäß § 4 AufenthG /EWG ist ihm daher eine Aufenthaltserlaubnis-EG zu erteilen. Diese wird üblicherweise auf 5 Jahre befristet. Ein entsprechender Antrag kann bei der Ausländerbehörde gestellt werden, die Erteilung erfolgt in der Regele unproblematisch.
Die Einreise in die Bundesrepublik ist ohne weiteres gestattet (§ 2 AufenthG /EWG).
Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung
Mit freundlichen Grüßen
(Regine Filler)
Rechtsanwältin

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