Rechtsanwaltskanzlei Filler
Weender Landstraße 1
37073 Göttingen
Tel.: 0551 – 79 77 666
Fax: 0551 – 79 77 667
E-mail: filler@goettingen-recht.de
In Beantwortung Ihrer Fragen teile ich Ihnen folgendes mit:
Ihr Bekannter lässt sich in Deutschland als selbständiger Erwerbstätiger nieder.
Gemäß § 4 AufenthG
/EWG ist ihm daher eine Aufenthaltserlaubnis-EG zu erteilen. Diese wird üblicherweise auf 5 Jahre befristet. Ein entsprechender Antrag kann bei der Ausländerbehörde gestellt werden, die Erteilung erfolgt in der Regele unproblematisch.
Die Einreise in die Bundesrepublik ist ohne weiteres gestattet (§ 2 AufenthG
/EWG).
Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung
Mit freundlichen Grüßen
(Regine Filler)
Rechtsanwältin
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