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10. Juni 2020 10:04 |
Preis: 43,00 € |

Inkasso, Mahnungen


Beantwortet von

Zusammenfassung

Unberechtigte Forderung eines Marketingunternehmens

Hallo,

Undzwar geht es darum das ich bei der xxxx etwas bestellt haben soll. Hab jetzt online schon öfter gelesen dass das alles nicht mit rechten Dingen zugeht. Jedenfalls bekomme ich seit Tagen immer wieder per Mail Mahnungen. Es ging einmal um 8.00€ die ich dann gezahlt habe weil ich meine Ruhe wollte. Heute kam eine e-Mail wo Drinn stand: letzte außergerichtliche Mahnung, Ich solle in den nächsten 3 Werktagen 250€ zahlen sonst wird ein Inkasso Unternehmen eingeschaltet. Dazu muss ich sagen ich war auf dieser Seite habe aber aktiv nix zahlungspflichtig bestellt. Alles passiert ausschließlich über meine e Mail. Was kann ich tun ? Und wird sowas der Schufa gemeldet?

10. Juni 2020 | 11:51

Antwort

von


(1624)
Hochwaldstraße 16
61231 Bad Nauheim
Tel: 06032/5074509
Web: https://www.rechtsanwalt-schroeter.de
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Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

1. Das betreffende Unternehmen muss für den Nachweis einer Forderung den geschlossenen Vertrag, die Rechnung und die Vertragserfüllung darlegen. Eine einfache E-Mail mit einer Forderung erachte ich als nicht nachvollziehbare Vorgehensweise, insbesondere wenn keine Rechnung beigefügt ist.

2. Fordern Sie daher zunächst einen angeblich geschlossenen Vertrag sowie die angebliche Rechnung an und dass Sie sich nach Prüfung der angeforderten Unterlagen schriftlich an das Unternehmen wenden. Auf die E-Mail mit der nicht nachvollziehbaren Forderung werden Sie keine Zahlung veranlassen.

3. Rein vorsorglich sollten Sie Ihr Widerrufsrecht ausüben und einen angeblichen Vertrag anfechten, da der Forderung nach Ihren Angaben keine Leistung gegenübersteht.

Soweit das Unternehmen weiterhin eine Forderung geltend macht, für eine Leistung, die Sie nicht beauftragt oder abgerufen haben, besteht auch die Möglichkeit Strafanzeige zu erstatten.
4. Ein Schufaeintrag kann das Unternehmen nicht veranlassen, wenn Sie hierzu keine Einwilligung erteilt haben.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen


Rechtsanwalt Marcus Schröter, MBA

Rückfrage vom Fragesteller 10. Juni 2020 | 12:04

vielen Dank für ihre Antwort !

Zu Punkt 1: es wurde eine Rechnung beigelegt wo es um eine gewebeanmeldung geht. Es wurde der Name rein kopiert Und der Preis steht drauf.

Zu Punkt 2 : leider ist es mir nicht möglich mit der Seite Kontakt aufzunehmen. Auf die e Mail kann man nicht antworten. Es gibt lediglich ein Kontakt Formular wo man Automatische antworten erhält. wie geh ich da am besten vor ?

3. können sie das erläutern in wiefern ich das mache, und was ich machen muss ?

Vielen Dank .

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 10. Juni 2020 | 12:48

Vielen Dank für die Rückmeldung:

Zu 1. Handelt es sich hier um eine Urkundenfälschung. Hier sollten Sie Strafanzeige erheben.
zu 2. In diesem Fall müssen Sie der Gegenseite einen Brief auf dem Postwege zusenden.
zu 3. Hier erklären Sie in Ihrem Schreiben:

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich nehme Bezug auf Ihre Email und teile mit, dass ich eine Gewerbeanmeldung nicht vorgenommen habe und es sich bei der von Ihnen übermittelten Gewerbeanmeldung offensichtlich um eine Fälschung handelt. Ich werde hier vorsorglich Strafanzeige wegen Betrug erstatten und erwarte die Rückzahlung des bisherigen, gezahlten Betrages.

Im weiteren erkläre ich rein vorsorglich meinen Widerruf meiner angeblich auf einen Abschluss eines Vertrages abgegeben Willenserklärung und fechte einen angeblichen Vertrag wegen vorsätzlicher Täuschung an.

Soweit Ihnen ein von mir unterschriebener Vertrag vorliegen sollte, senden Sie mir diesen bis zum 19.06.2020.

Mit freundlichen Grüßen


Ich hoffe dies hilft Ihnen weiter.

Mit besten Grüßen

Marcus Schröter
Rechtsanwalt

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