Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne auf Basis Ihres Einsatzes und des von Ihnen mitgeteilten Sachverhalts wie folgt beantworte:
Sicherlich kann es hier hilfreich sein, wenn Sie die Nachbarn benennen, die die hier zugestimmt haben.
Schließlich wird das öffentliche Interesse auch insbesondere durch diese bestimmt.
Keiner Baugenehmigung bedürfen u. a. die Änderung der Nutzung einer baulichen Anlage, wenn das öffentliche Baurecht an die bauliche Anlage in der neuen Nutzung keine anderen oder weitergehenden Anforderungen stellt, was hier anscheinend das Bauamt in Abrede stellt.
Ihnen wird aber unter Umständen eine Nutzungsuntersagung drohen, wobei Sie sich aber natürlich zur Wehr setzen können (Rechtsmittel).
Die Sache mit dem Zelt wird Ihnen meines Erachtens nicht weiter helfen, schließlich wollen Sie auch eine Garage.
Nach meiner ersten vorläufigen Einschätzunghaben Sie jedoch Chancen, wenn ein dutzend Nachbarn auf Ihrer Seite ist.
Ich gebe aber zu bedenken, dass dieses abschließend (anwaltlich) nur nach vollständiger Akteneinsicht beurteilt werden kann, da derartige Baurechtssachen regelmäßig zu komplex sind und daher eine weitergehende Beratung und Begutachtung erfordern.
Ich stehe Ihnen diesbezüglich gerne zur Verfügung; eine hier gezahlte Erstberatung würde Ihnen dabei angerechnet und gutgeschrieben.
Wenn Sie noch eine Verständnisfrage haben, nutzen Sie bitte die kostenlose Nachfragefunktion dieses Portals.
Ich hoffe, Ihnen damit weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen noch einen schönen Tag.
27. August 2011
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04:10
Antwort
vonRechtsanwalt Daniel Hesterberg
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