Ich möchte mein Haus verkaufen. Dazu brauche ich die Information, wie ich eine formgerechte Aufnahme von Schäden im Haus in einem Formular schreiben muss, damit der Käufer nicht nach dem Verkauf Gewährleistungsrechte - und Ansprüche erhebt. Dem Käufer wurden die Schäden mitgeteilt und er konnte sie sehen.
Ich danke Ihnen im voraus für Ihr Bemühen.
Mit freundlichem Gruß
Trifft nicht Ihr Problem? Weitere Antworten zum Thema:
MangelMangel Haus
Eingrenzung vom Fragesteller
3. Juni 2007 | 19:54
Sehr geehrte Fragestellerin,
Sie erwarten offensichtlich, dass man Ihnen hier eine Aufzählung an Formulierungen an die Hand gibt, mit denen Sie die Sachmängelgewährleistung für Ihr Haus ausschließen können.
Der von Ihnen gestellte Einsatz in Höhe von EUR 30,00 reicht nicht einmal ansatzweise aus, um der wirtschaftlichen Bedeutung Ihres Anliegens gerecht zu werden. In der normalen Beratungspraxis zahlen Sie für eine derartige Dienstleistung mindestens einen vierstelligen Betrag.
Sie werden auf dieser Plattform keinen seriösen Anwalt finden, der sich Ihrer Anfrage annimmt. Sie sollten sich daher überlegen, die Frage zu schließen und einen Kollegen vor Ort mit der Erstellung eines Vertrages zu beauftragen.
grundsätzlich können Sie die Gewährleistungsrechte im notariellen Kaufvertrag ausschließen, wenn es sich um einen Vertrag zwischen Privaten handelt. Sie dürfen allerdings versteckte Mängel nicht verschweigen, da in einem solchen Fall der Käufer den Vertrag wegen arglistiger Täuschung anfechten könnte.
Die Erstellung eines Mängelprotokolls ist nicht formgebunden, solange es sich nicht um den eigentlichen Kaufvertrag handelt.
Bei der Begehung ist das Anfertigen eines schriftlichen Mängelprotokolls anzuraten, das von beiden Parteien zu unterschreiben ist. Hierbei führen Sie alle für Sie bekannten und sichtbaren Mängel chronologisch auf und machen aus Beweisgründen Fotos.
Eine weitere sehr empfehlenswerte Möglichkeit wäre, ein Protokoll durch einen Sachverständigen erstellen zu lassen. Hiedrurch würden auch evtl. versteckte Mängel aufgedeckt werden können. Das hätte den Vorteil, dass mit einem solchen Gutachten mögliche Streitigkeiten über Mängel und Gewährleistungsrechte vermieden werden könnten.