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Gewährleistung Ebay.

6. November 2012 20:21 |
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Schadensersatz


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Sehr geehrter Anwalt,
meine Frage: Wir sind eBay Powerseller und haben ein Iphone Backcover an einen Kunden verkauft, Verkaufspreis hier 11,-€. Da der Artikel wohl fehlerhaft war und nicht gepasst hat, hat der Käufer solange darauf rumgedrückt das sein Frontdisplay (hat nichts mit dem Backcover zu tun) zersplittert ist.
Nun verlangt er ein komplett neues Set (Front- und Backcover), weil der Schaden ja angeblich durch das fehlerhafte Cover entstanden ist. Ich gehe davon aus, dass die Front durch etwas anderes gesprungen ist. Wie ist die Rechtslage, müssen wir zahlen?

Vllt noch wichtig, in Auktion wird angeboten das Cover gegen Aufpreis auch einzubauen.

mfg

6. November 2012 | 21:00

Antwort

von


(3567)
Schwarzer Bär 4
30449 Hannover
Tel: 0511 1322 1696
Tel: 0177 299 3178 ()
Web: https://www.kanzlei-hoffmeyer.de
E-Mail:

Sehr geehrter Fragesteller,

ob Sie für den Gesamtschaden aufkommen müssen, hängt davon ab, ob das Cover ursächlich für den Schaden gewesen ist.

Wenn das Cover nicht gepasst haben sollte, dann obliegt es dem Benutzer dieses zu reklamieren, nicht jedoch auf die Art "was nicht passt wird passend gemacht" zu versuchen einzubauen.

Der Druck muss daher schon erheblich gewesen sein, damit ein das Glas des Iphone dadurch kaputt geht.

An Ihrer Stelle würde ich den Schadensersatz komplett zurückweisen, da nicht ersichtlich ist, wie das angeblich fehlerhafte Cover dazu geführt haben sollte, dass die gläserne Front kaputt geht, ohne dass eine erhebliche Gewalteinwirkung den Schaden verursacht hat.

Wenn Sie in diesem Fall hilfe brauchen sollten, steht Ihnen meine Kanzlei gerne zur Seite.


ANTWORT VON

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