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Gesamtschuldnerische Haftung Ehepaar bei gewerblichem Darlehen

1. Dezember 2015 15:01 |
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Kredite


Beantwortet von


in unter 1 Stunde

Die Eheleute haben ein gesamtschuldnerisches Darlehen für das Gewerbe des Ehemannes aufgenommen. Nach der Trennung der Eheleute zahlt der Ehemann jedoch nicht und die Bank verlangt vollständig von der Ehefrau Zins und Tilgung.
Ist eine solche Haftung der Ehefrau überhaupt zulässig? Besteht die Möglichkeit aus dem Vertrag raus zu kommen?

1. Dezember 2015 | 15:24

Antwort

von


(2928)
Damm 2
26135 Oldenburg
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Sehr geehrter Ratsuchende,


bestehende Verträge (auch Kreditverträge) sind einzuhalten, so dass eine Haftung auch der Ehefrau als Kreditnehmerin ansich rechtens ist.


Eine Möglichkeit, sich von dem Vertrag zu lösen, könnte zum einen eine Einigung mit der Gläubigerbank sein; desweiteren besteht ggfs. die Möglichkeit, dass der Vertrag hinsichtlich der Mithaftung unwirksam sein kann, wenn die Ehefrau kein eigenes, persönliches Interesse an der Kreditaufnahme hatte und nicht als im Wesentlichen gleichberechtigter Partner über die Auszahlung und die Verwendung des Darlehens mitentscheiden durfte.

Das wäre anhand aller Gesamtumstände und Unterlagen zu prüfen und könnte eine Möglichkeit sein.


Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwalt
Thomas Bohle, Oldenburg.


ANTWORT VON

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