Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Eingangs möchte ich Ihnen mitteilen, dass eine abschließende Beurteilung der Rechtslage ohne die Einsicht in die Unterlagen nicht möglich ist.
So wie Sie Ihren Fall schildern, sollte der Kündigung meiner Ansicht nach zunächst widersprochen werden und versucht werden, mit der KfW zu sprechen und die Lage aufzuklären.
Sie sind ein Vertragsverhältnis mit dem Energieberater eingegangen. Abhängig vom Inhalt dieses Vertrags könnte eine Pflichtverletzung seitens des Beraters vorliegen. Denn Sie haben Die Angelegenheit in fachliche Hände gegeben, weil Sie eben selbst in diesem Bereich weniger Kenntnisse als der Berater haben. Dann dürfen Sie grundsätzlich darauf vertrauen, dass der Energieberater so berät und arbeitet, dass Ihr Darlehen nicht gekündigt wird. Dies hängt aber wie gesagt vom konkreten Vertrag ab.
Eine Verlängerung der Kündigungsfrist wird die Bank nicht gewähren, denn die Kündigungsfristen sind sicherlich vertraglich fix geregelt. Dennoch denke ich, die Gründe sollten der Bank schnellstens vorgetragen werden, um möglicherweise eine außergerichtliche Einigung zu erzielen.
Sollte die Bank auf die Kündigung bestehen, käme ein Schadenersatzanspruch gegen den Berater in Betracht, weil er seine Pflichten zumindest fahrlässig verletzt hat. Der Schaden wäre zumindest in dem Zinsschaden zu sehen.
In Deutschland herrschst Vertragsfreiheit, wenn die Bank den Abschluss von der Einschaltung eines Beraters anhängig macht, dann ist das ihr Recht.
Um zu prüfen, ob die vollständige Kündigung möglich ist, müssten die Verträge eingesehen werden.
Ich kann Ihnen gerne anbieten, wenn Sie mich direkt beauftragen, die Sache anzunehmen und die Verträge zu prüfen, um Ihnen dann eine Empfehlung für das weitere Vorgehen zu geben.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Diese Antwort ist vom 05.07.2015 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
Jetzt eine neue Frage stellen
Antwort
vonRechtsanwalt Michael Pilarski
Ginsterweg 1D
31582 Nienburg
Tel: 05021-6071434
Tel: 0160-91019085
Web: http://www.rechtsanwalt-pilarski.de
E-Mail:
Rechtsanwalt Michael Pilarski