16.3.2018
von RA Marcus Schröter
An der Krankenhaus gGmbH X sind Gesellschafter G, K, FÖ + J mit je 25% beteiligt. Im Gesellschaftsvertrag steht, dass der Gesellschafter, der seine Anteile übertragen will, zuerst den übrigen Gesellschaftern der X gGmbH anbieten muss. Der gemeinnützige Förderverein FÖ, unterstützt überwiegen ...
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