Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Leider wird nur der Zeitwert des Koffers und dessen Inhalt erstattet. Die Neuanschaffungen werden dann erstattet, wenn sie notwendig waren und angemessen (davon gehe ich aufgrund der ausgegebenen Summe aus).
Nehmen Sie keinen Scheck an, fordern Sie schriftlich die Aufschlüsselung und lassen die dann ggf. anwaltlich überprüfen.
Bei verlorenem Gepäck kann ggf. auch die Hausratversicherung einspringen, das klären Sie bitte mit Ihrer Versicherung. Ein doppelter Ansatz ist aber nicht möglich. ggf. zahlt die Hausratversicherung mehr. Das hängt aber ganz stark von den Versicherungsbedingungen und Ihrem Vertrag ab.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
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