Verlängerung der Garantiezeit nach Reperatur
vom 24.10.2004
10 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Klaus Wille / Köln
Sehr geehrte Damen und Herren, am 07.09.2002 habe ich ein Notebook gekauft.Die Garantiezeit war mit zwei Jahren angegeben. Am 04.03.2003 habe ich das Notebook wegen eines Defektes am intregierten CD-DVD Laufwerks zum ersten mal zur Reperatur gegeben.Das Gerät wurde ausgetauscht. Am 26.02.2004 habe ich das Gerät wegen des gleichen Defektes zum zweiten mal reklamiert.Es wurde wieder ausgetausch ...