Glatteisunfall
vom 8.7.2011
20 €
Historischer Preis
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beantwortet von
Rechtsanwalt Peter Eichhorn / Pirna
Guten Tag. Ein Kunde eines Geschäftes stürzt bei Glatteis. Der Sturz ereignet sich auf dem zum Geschäft gehörenden Parkplatz, der auch eindeutig als Privatplatz gekennzeichnet ist. Mehrere Zeugen sagen aus, dass der Platz seit Tagen weder von Schnee befreit noch abgestreut worden ist und deshalb spiegelglatt war. Trägt dieser Kunde eine Mitschuld am Unfall, da er ja sehen musste, dass der ...