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Gemeinsames Grundstück

20. September 2006 21:50 |
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Nachbarschaftsrecht


Beantwortet von

Guten Abend, ich hätte folgende Frage:
Unser Grundstück Flur Nr.A, Nachbargrundstück Flur-Nr. C, dazwischen ist Flurnummer B, das ist ein Weg der gemeinsam genutzt wird, der auch beiden Grundstückseigentümern zu gleichen Teilen gehört, das auch notariel festgelegt ist. Jetzt mein Problem, in den Weg Flur Nr.B wächst eine Hecke des Nachbargrundstückes Flur-Nr. C, so das der Weg nicht mehr voll genutzt werden kann.
Man müsste die Hecke bis auf die Grenze zu Flur-Nr. C zurückschneiden, da sich der Nachbar aber weigert die Hecke zurückzuschneiden, weis ich mir nicht mehr zu helfen.

Wir müssen den Weg benutzen da wir im nördlichen Grundstücksbereich einen Anbau geplant haben .Lastwagen und Radlader können nur über diesen Weg dort hingelangen, das aber nicht möglich ist, da der Weg durch die Nachbarhecke zu schmal ist.Jetzt muß ich noch dazusagen, daß wir bereits nächste Woche mit dem Aushub beginnen wollen.
Kann ich die Hecke selber zurückschneiden ?
Oder was gibt es sonst noch für Möglichkeiten?

MfG

21. September 2006 | 09:58

Antwort

von


(2984)
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Sehr geehrte Ratsuchende,



nachdem Sie den Nachbarn vergeblich zum Rückschnitt aufgefordert haben, können Sie nach § 910 BGB (nachzulesen über unsere homepage) die Hecke slbst zurückschneiden.

Da Flurnummer B nach Ihrer Schilderung als Weg ausgelegt ist, muss dieser auch nutzbar sein.



Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle


ANTWORT VON

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