Sehr geehrte Fragestellerin,
in obiger Angelegenheit steht zweifelsrei der Verdacht der Unterschlagung im Raum.
Ich rate Ihnen zunächst dringend ab, den Termin morgen wahrzunehmen. Beauftragen Sie statt dessen sofort einen Rechtsanwalt,der sich als Verteidiger bestellt und der NACH Einsicht in die Akte alle Einlassungen für Sie abgibt.
In der Sache wäre zunächst nachzuweisen, dass Ihr Mann das Geld tatsächlich an sich genommen hat. Insoweit rate ich Ihnen noch nochmals dringend, einen Rechtsanwalt einzuschalten, der die Ermittlungsakte anfordert und die Vorwürfe anhand des AKteninhalts und der dort bezeichneten Beweismittel prüft.
Sollten sich dort Bilddokumente finden, die von den in Schalterräumen üblichen Überwachungskameras stammen, dürfte nachgeweisen werden können, dass Ihr Mann das Geld tatsächlich an sich genommen hat.
Da der Tatbestand der Unterschlagung aber zusätzlich die Absicht der rechtswidrigen Zueignung verlangt, könnte eine Verteidigungsstrategie immer noch darin bestehen, anzugeben, dass Ihr Mann das gefundene Geld alsbald bei der Polizei abgeben wollte.
Hierbei kommt es antürlich darauf an, wie lange Ihr Mann das Geld im Besitz gehabt hat. Sollte Ihr Mann das Geld mehrere Tage behalten haben, dürfte eine Verurteilung, bzw. wohl eher ein Strafbefehl wahrscheinlich sein.
Suchen Sie einen Rechtsanwalt auf, damit die Angelegeheit fachmännisch geklärt werden kann. Sie wissen schließlich erst nach Einsicht in die Akte, welche Vorwürfe und Beweismittel die Staatsanwaltschaft gegen Sie ins Feld führen wird und wie Sie sich gegen die Vorwürfe verteidigen können.
Solange haben Sie das Recht zu schweigen.Machen Sie hiervon Gebrauch !
Ich hoffe, Ihnen mit dieser Antwort weitergeholfen zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
F.Sachse
Rechtsanwalt
Antwort
vonRechtsanwalt Fabian Sachse
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Sehr geehrte Damen und Herren,
bezüglich auf Ihre Antwort habe ich noch eine Rückfrage.
Zum morgigen Termin soll mein Mannlediglich erscheinen um eine Zeugenaussage zu machen. Eine Anzeige gegen meinen Mann liegt nicht vor, ansonsten hätte er ja eine Vorladung erhalten.
Wie sollte er sich verhalten?
MFG
Sehr geehrte Fragestellerin,
In diesem Falle ist äußerste Vorsicht geboten.
Als Zeuge stehen Ihrem Mann grundsätzlich keine Beschuldigtenrechte zu. In manchen Fällen versucht die Polizei so den Beschuldigten zu Aussagen zu bewegen, die er als Beschulddigter nicht machen müsste.
Ich rate Ihnen auch in diesem Fall, nicht bei der Polizei zu erscheinen. Es existiert keine Pflicht, der Aufforderung der Polizei nachzukommen.Eine Pflicht zum Erscheinen besteht nur vor dem Richter und vor der Staatsanwaltschaft.