meine Oma möchte mir(Enkel / Student ohne Job) Geld im Wert von X Euro schenken, welches aus dem Ausland überwiesen werden soll, was unter dem Freibetrag liegt!
a) Muss ich den Wert beim Finanzamt melden, obwohl er unter dem Freibetrag liegt?
b) Was passiert, wenn ich es nicht anmelde? Strafen?
Lieben Dank
PS: Sorry für das wenige Geld, möchte mich nur im Vorfeld informieren
B) Sie machen sich strafbar, daher ist das keine Option
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Rückfrage vom Fragesteller6. November 2015 | 19:07
Hmmm was stimmt nun?
Zitat:"Allerdings begehen Sie keine Steuerordnungswidrigkeit im Sinne des § 377 AO
(=Abgabenordnung), wenn Sie die Mitteilung nicht abgeben. Es kommt auch weder eine Steuerhinterziehung (§ 370 AO
) noch eine leichtfertige Steuerverkürzung (§ 378 AO
) in Betracht, da hierfür Voraussetzung ist, dass aufgrund der fehlenden Anzeige keine Steuer festgesetzt wird obwohl sie ansonsten zu erheben gewesen wäre. Das ist nicht der Fall, wenn die Freibeträge nicht ausgeschöpft werden. "
Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt6. November 2015 | 20:06
Sie haben gerade ein schönes Beispiel dafür geliefert, dass es gefährlich ist, rechtliche Fragen "auszugooglen". 2011 war die Antwort des Kollegen zutreffend. Mittlerweile ist sie es nicht mehr. Zeitablauf und Gesetzesänderungen sind im Steuerrecht gefährliche Komponenten.