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Geld Schenkung unter dem Freibetrag Fragen von Großmutter an Enkel

6. November 2015 18:42 |
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Steuerrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt Alexander Busch

Hallo,

meine Oma möchte mir(Enkel / Student ohne Job) Geld im Wert von X Euro schenken, welches aus dem Ausland überwiesen werden soll, was unter dem Freibetrag liegt!

a) Muss ich den Wert beim Finanzamt melden, obwohl er unter dem Freibetrag liegt?
b) Was passiert, wenn ich es nicht anmelde? Strafen?

Lieben Dank

PS: Sorry für das wenige Geld, möchte mich nur im Vorfeld informieren

Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

A) ja, Sie müssen die Schenkung anzeigen, den Inhalt einer solchen Anzeige finden Sie hier:

https://www.verwaltungsservice.bayern.de/dokumente/leistung/38443942108

B) Sie machen sich strafbar, daher ist das keine Option

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen

Rückfrage vom Fragesteller 6. November 2015 | 19:07

Hmmm was stimmt nun?

Zitat:"Allerdings begehen Sie keine Steuerordnungswidrigkeit im Sinne des § 377 AO (=Abgabenordnung), wenn Sie die Mitteilung nicht abgeben. Es kommt auch weder eine Steuerhinterziehung (§ 370 AO ) noch eine leichtfertige Steuerverkürzung (§ 378 AO ) in Betracht, da hierfür Voraussetzung ist, dass aufgrund der fehlenden Anzeige keine Steuer festgesetzt wird obwohl sie ansonsten zu erheben gewesen wäre. Das ist nicht der Fall, wenn die Freibeträge nicht ausgeschöpft werden. "

http://www.frag-einen-anwalt.de/Meldung-an-Finanzamt-bei-Geldschenkung---f168669.html

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 6. November 2015 | 20:06

Sie haben gerade ein schönes Beispiel dafür geliefert, dass es gefährlich ist, rechtliche Fragen "auszugooglen". 2011 war die Antwort des Kollegen zutreffend. Mittlerweile ist sie es nicht mehr. Zeitablauf und Gesetzesänderungen sind im Steuerrecht gefährliche Komponenten.

Ich wünsche Ihnen einen angenehmen Abend.

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