Sehr geehrte Ratsuchende,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auf der Grundlage der von Ihnen gemachten Angaben wie folgt beantworte:
Das Gehalt für April 2014 müssen Sie gegenüber dem Übernahmeunternehmen geltend machen.
Notfalls wäre ein Kollegen mit der Wahrnehmung Ihrer Interessen zu beauftragen und der Lohnanspruch gerichtlich geltend zu machen.
Ich hoffe, dass ich Ihnen in der Sache weiterhelfen konnte.
Mit freundlichen Grüßen
K. Roth
- Rechtsanwalt und zertifizierter Testamentsvollstrecker -