Sehr geehrter Ratsuchender,
sofern, was ich hier unterstelle, das KSchG Anwendung finden wird, müssen auch für eine ordentliche Änderungskündigung Gründe vorliegen, da sie ansonsten rechtsunwirksam ist.
Die Gründe können in der Person oder dem Verhalten des betroffenen Arbeitnehmers liegen, oder in dringenden betrieblichen Erfordernissen. All dieses sehe ich aber aufgrund Ihrer Sachverhaltsdarstellung nicht gegeben, da allein "zu teuer eingekauft" kein Grund sein kann.Dieses sieht der Arbeitgeber offenbar ähnlich, so dass er nun versucht, vorab einen Änderungsvertrag mit Ihnen zu schließen, der aber so nicht akzeptiert werden sollte.
Daher sollten Sie auf das Angebot nicht eingehen und nichts unterschreiben. Schalten Sie bitte auch sofort den Betriebsrat ein.
Kommt es wirklich zu der angekündigten Änderungskündigung, hätten Sie folgende Möglichkeiten:
-Sie können das Angebot annehmen. Dann wird das
Arbeitsverhältnis zu den geänderten Arbeitsbedingungen fortgesetzt.
-Sie können das Angebot ablehnen. Dann wird aus der Änderungskündigung eine Beendigungskündigung, gegen die Sie innerhalb von drei Wochen nach Zugang der
Änderungskündigungserklärung Kündigungsschutzklage erheben müssen.
-Sie können das Angebot unter dem Vorbehalt annehmen, und wieder innerhalb von drei Wochen Klage beim Arbeitsgericht erheben.
Nach Ihren Angaben dürfte der Arbeitgeber wenig Chancen haben, mit der Änderungskündigung durchzudringen, so dass ich dann - vorbehaltlich der Prüfung aller Unterlagen - dem Grunde nach zur dritten Alternative raten würde.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt
Thomas Bohle
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