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Gehaltskürzung durch Arbeitgeber

7. Januar 2010 12:05 |
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Arbeitsrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich befinde mich seit einem Jahr in einem Beschäftigungsverhätnis als Logistiker in einem deutschen Pharmaunternehmen.
Der Bereichleiter der mich einstellte wurde vor einem halben Jahr entlassen und dessen Nachfolger teilte mir nun mit, dass ich damals (als AT-Mitarbeiter) viel zu teuer eingekauft wurde und nicht in das Gehaltgefüge des Logistikbereichs passe.
Aus diesem Grund wolle man nun mein Gehalt kürzen und mich zum Tarifmitarneiter machen.
Das Unternehmen ist trotz allem gesund. Im meinem Bereich wäre ich der Einzige bei dem es zu Änderungen kommen soll.

Man möchte nun mit mir eine Vereinbarung treffen die mich zum Tarifmitarbeiter macht und ich dadurch wieder Anrecht auf Weihnachtsgeld,Urlaubsgeld und die jährlichen Tariferhöhungen hätte was die Kürzung zum Teil auffangen würde.

Sollte ich mit dieser Vereinbarung nicht einverstanden sein, würde man mir eine Änderungskündigung überreichen mit gleichen Ergebnis.
Trotz allem würde am Monatsende ein Fehlbetrag bleiben.

Können Sie mir mitteilen welche Möglichkeiten ich hier habe diese Kürzung abzuwenden? Der
BR wurde von mir noch nicht einbezogen.

Vielen Dank.

7. Januar 2010 | 12:41

Antwort

von


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Sehr geehrter Ratsuchender,


sofern, was ich hier unterstelle, das KSchG Anwendung finden wird, müssen auch für eine ordentliche Änderungskündigung Gründe vorliegen, da sie ansonsten rechtsunwirksam ist.

Die Gründe können in der Person oder dem Verhalten des betroffenen Arbeitnehmers liegen, oder in dringenden betrieblichen Erfordernissen. All dieses sehe ich aber aufgrund Ihrer Sachverhaltsdarstellung nicht gegeben, da allein "zu teuer eingekauft" kein Grund sein kann.Dieses sieht der Arbeitgeber offenbar ähnlich, so dass er nun versucht, vorab einen Änderungsvertrag mit Ihnen zu schließen, der aber so nicht akzeptiert werden sollte.

Daher sollten Sie auf das Angebot nicht eingehen und nichts unterschreiben. Schalten Sie bitte auch sofort den Betriebsrat ein.

Kommt es wirklich zu der angekündigten Änderungskündigung, hätten Sie folgende Möglichkeiten:

-Sie können das Angebot annehmen. Dann wird das
Arbeitsverhältnis zu den geänderten Arbeitsbedingungen fortgesetzt.

-Sie können das Angebot ablehnen. Dann wird aus der Änderungskündigung eine Beendigungskündigung, gegen die Sie innerhalb von drei Wochen nach Zugang der
Änderungskündigungserklärung Kündigungsschutzklage erheben müssen.

-Sie können das Angebot unter dem Vorbehalt annehmen, und wieder innerhalb von drei Wochen Klage beim Arbeitsgericht erheben.


Nach Ihren Angaben dürfte der Arbeitgeber wenig Chancen haben, mit der Änderungskündigung durchzudringen, so dass ich dann - vorbehaltlich der Prüfung aller Unterlagen - dem Grunde nach zur dritten Alternative raten würde.


Mit freundlichen Grüßen


Rechtsanwalt
Thomas Bohle


ANTWORT VON

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