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Gebrauchtwagen - Händler Gewährleistung

29. Oktober 2024 14:17 |
Preis: 48,00 € |

Kaufrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Ich habe ein gebrauchtes Auto bei einem Händler gekauft. Am Abholtag ging nach wenigen km die Motorkontrolleuchte an. Der Händler sagte, ich solle es vorbeibringen, sie lesen den Fehlerspeicher aus und reparieren dann. Ich sollte nach 3 Werktagen eine Info bekommen, was gemacht werden muss und wie lange es voraussichtlich dauert. Es kam jedoch keine Info. Auf E-Mail bekomme ich keine Antwort. Ist das so akzeptabel? Wie lange muss ich warten, bis ich eine Info über die Reparatur und -Dauer erhalte? Wie lange darf fie Reparatur insgesamt dauern? Ich konnte das Auto nach dem Kauf noch nicht nutzen. Was kann ich tun, bin auf das Auto schon angewiesen.

Vielen Dank!

29. Oktober 2024 | 14:55

Antwort

von


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ehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich wie folgt beantworte:

Sie haben im Rahmen der Gewährleistung Anspruch darauf, dass bei Übergabe des Fahrzeugs vorhandene Mängel behoben werden. Hierfür ist dem Verkäufer eine angemessene Frist zu gewähren.

Was angemessen ist, ist immer eine Frage des Einzelfalls und richtet sich natürlich insbesondere nach dem vorhandenen Mangel. Einen ausdrücklichen Anspruch daraus, Zwischenstände mit der Information zu erhalten, was gemacht werden muss und wie lange es dauert, gibt es nicht ausdrücklich. Aber natürlich läuft der Verkäufer Gefahr, in Verzug zu geraten, wenn er sich einfach nicht äußert.

Ich würde Ihnen empfehlen, alle Kommunikationswege zu nutzen, um in Erfahrung zu bringen, was
mit Ihrem Fahrzeug ist, d.h. insbesondere, dass Sie hier auch telefonisch nachhaken sollten. Ob man beim Händler notfalls auch vorbeifährt, hängt natürlich insbesondere von der Entfernung ab.

Wenn Sie keine Reaktion erhalten, würde ich Ihnen empfehlen, nachweisbar schriftlich den Verkäufer aufzufordern, die Mängel zu beseitigen und das Fahrzeug in vertragsgemäßem Zustand bis zum xx.xx.2024 (ca. 1 Woche) herauszugeben.

Wenn dann immer noch keine Reaktion erfolgt, dürfte hier tatsächlich etwas im Argen liegen. Ich würde dann empfehlen, einen Anwalt einzuschalten.

Ich wünsche Ihnen, dass letzteres nicht notwendig ist und Sie in Kürze hier Fahrzeug vollständig repariert zurückerhalten.

Mit freundlichen Grüßen

Arnd-Martin Alpers
Rechtsanwalt


Rechtsanwalt Arnd-Martin Alpers

ANTWORT VON

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