Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
1. Nein, wenn die Konten auf die GbR laufen und nicht auf den Namen der Gesellschafter, so können diese nicht gepfändet werden.
2. Theoretisch ja, in der Praxis erfolgt aber nach der Anteilspfändung die Kündigung der Gesellschaft.
3. Nein.
4. Siehe 1. - nein.
5. Nein, dies ergibt sich aus den ersten Antworten.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Hallo und danke für die Rückmeldung. Eine Sache bleibt für mich noch unklar.
Zu Punkt 2. Ihrer Antwort, was genau passiert denn, wenn das Finanzamt die Anteile pfändet, bedeutet es er ist für immer aus der GbR raus? Woher nimmt das Finanzamt das Ihm zustehende Geld, wenn kein Guthaben vorhanden ist.
Muss ich dann die Summe aufbringen, bzw. kauf ich mich damit von ihm frei?
Danke noch mal
Bei einer Pfändung und Kündigung der Gesellschaftsanteile erfolgt die im BGB und im Gesellschaftsvertrag vorgesehene Auseinandersetzung. Bei einer Auseinandersetzung wird die GbR idR aufgelöst und beide Gesellschafter (bzw. statt des Gesellschafters dann das Finanzamt) erhalten den auf Ihren Anteil entfallenden Restbetrag an Geld, nachdem alle Schulden der Gesellschaft gezahlt und alle Wertgegenstände verkauft worden sind.
Einzelheiten regelt üblicherweise ein sorgfältig gestalteter Gesellschaftsvertrag.