Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Ja, diese Auflagen müssen jetzt von Ihnen eingehalten werden. Die Fenster müssen Sie erneuern und die Arbeitsplatte müssen Sie wechseln. Auch die Wände sind mit Fliesen zu versehen. Die Bescheinigung über die vorherige Anmeldung dürfen Sie behalten, diese ist ja nun unwirksam.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
danke fuer ihnen antworten aber koennen sie mir zeigen Nach welchen Gesetzen und Verordnungen, wir tun müssen,ich habe gesehen .
Landesverordnung zur Ausführung des Gaststättengesetzes(Gaststättenverordnung - GastVO -)
Vom 2. Dezember 1971
Zum 04.12.2015 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe
Gültig ab 21.09.2005 von Rheinland-Pfalz
und Allgemeine Hygienevorschriften für alle Lebensmittelunternehmer
von 2010 gesehen ,beide nicht auf geschrieben muss wir so machen ,danke
Diese Verpflichtungen ergeben sich aus der Lebensmittelhygiene-Verordnung (LMHV).