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Gaststätten anmelden von Rheinland-Pfalz mit Lebensmittelueberwachtung

7. Dezember 2015 01:00 |
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Generelle Themen


Beantwortet von

Rechtsanwalt Alexander Busch

Wir haben eine restaurant Gaststätten von Rheinland-Pfalz.
Vor 30 jahre immmer eine Gaststätten betrieb angemeldet .ich habe
Am Feb /2008 angemeldet alt Gaststätten bis Dez/2014 abgemeldet jetzt habe ich wieder anmelden noch nicht ueber ein jahr .
einen Besichtigungstermin in der Gaststätte mit mit gesundsamt und lebensmittelueberwachtung (von anmelden amt gesagt vorher muss ich bei dort termin machen )
1.Von bearbeiter gesagt muss ich deckehoch Ganzverfliesung in hell
2.Alte fenster muss Erneuern (Fenster in Grenzwand erneuern)
3.Eine holztisch mit arbeitenplatten vor der essen ausgang muss erneuern
Auf stahltisch
Nach ich Landesverordnung
zur Ausführung des Gaststättengesetzes
(Gaststättenverordnung - GastVO -)Gültig ab 21.09.2005
1.Die Wände sind bis zur Höhe von mindestens 2 m mit einem glatten, waschfesten und hellen Belag oder Anstrich zu versehen.
Bei uns jetzt ist schon alles rund ueber 1,75 m fliessen ,bei uns die deckehoch ist 3,50 m
2.Fenster und andere Öffnungen müssen so gebaut sein, dass Schmutzansammlungen vermie-den werden. Soweit sie nach außen öffnen können, müssen sie erforderlichenfalls mit Insek-tenschutzgittern versehen sein,
wenn Fenster in Grenzwand erneuern muss baugenehmigung und auch nachbar einverstanden ,weil in 2,00m ist nachbar haus .
Wir haben die fenster schon neu weiss streich gut sauber.und auch mit Insek-tenschutzgittern versehen ,
3.Flächen in Bereichen,und insbesondere solche, die mit Lebensmitteln in Berührung kommen, sind in einwandfreiem Zustand zu halten und müssen leicht zu reinigen und erforderli-chenfalls zu desinfizieren sein. Sie müssen aus glatten, abriebfesten, korrosionsfesten und nichttoxischen Materialien bestehen.
Bei uns die tisch mit Lebensmitteln nicht in Berührung kommen.

Die alles bei uns erst anmelden am 2008 ,hat gleich stellen ,aber nicht
Uns gesagt ,jetzt hat eine personen gewechsel ,muss so machen oder ?
Meine fragen
Die alte Fenster muss ich wechsel erneueren oder duerfen uns bleiben ?
Diese tisch mit Arbeitplatten muss ich wechsel ?
Muss ich bis deckehoch Ganzverfliesung?
wenn solcher maegel gehabt dürfen wir noch die vorlauft anmelden bescheinigung
haben ?
Danke

Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Ja, diese Auflagen müssen jetzt von Ihnen eingehalten werden. Die Fenster müssen Sie erneuern und die Arbeitsplatte müssen Sie wechseln. Auch die Wände sind mit Fliesen zu versehen. Die Bescheinigung über die vorherige Anmeldung dürfen Sie behalten, diese ist ja nun unwirksam.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen

Rückfrage vom Fragesteller 7. Dezember 2015 | 08:14

danke fuer ihnen antworten aber koennen sie mir zeigen Nach welchen Gesetzen und Verordnungen, wir tun müssen,ich habe gesehen .
Landesverordnung zur Ausführung des Gaststättengesetzes(Gaststättenverordnung - GastVO -)
Vom 2. Dezember 1971
Zum 04.12.2015 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe
Gültig ab 21.09.2005 von Rheinland-Pfalz
und Allgemeine Hygienevorschriften für alle Lebensmittelunternehmer
von 2010 gesehen ,beide nicht auf geschrieben muss wir so machen ,danke

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 7. Dezember 2015 | 10:29

Diese Verpflichtungen ergeben sich aus der Lebensmittelhygiene-Verordnung (LMHV).

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