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Garantiefall LCD-TV

5. September 2007 23:13 |
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Kaufrecht


Beantwortet von


in unter 1 Stunde

Hallo !

Am 07.08.2007 erlosch bei unserem LCD-TV (82cm), erworben im Januar 2007, das Bild. Nur der Ton war noch da. Da wir das Gerät in einem Internetshop gekauft hatten, riefen wir dort die Hotline an. Dort verwies man uns auf die Service-Hotline des Herstellers. Die schob den Ball natürlich wieder auf den Händler. Hin und her. Bis sich der Hersteller dann endlich bereit erklärte einen Service-Techniker vorbei zu schicken. Der Techniker kam dann endlich am 15.08.2007 !!! Diagnose: Panell (Display) defekt, Gerät vor Ort nicht reparabel. Jetzt gehts erstmal richtig los...
Wir sollten uns doch an den Händler wenden. Wieder Anruf bei derer Hotline. "Wir setzen uns jetzt mit dem Hersteller in Verbindung und rufen sie dann zurück." Rückruf am Freitag, 17.08.2007 „Wir haben mit dem Hersteller gesprochen und die möchten gerne den Service-Bericht des Technikers per Fax haben. Fax hingeschickt. Anruf vom Hersteller-Service: „Das Gerät sei doch vor Ort repariert worden !“ NEIN !!! Das Board wurde zwar ausgetauscht, aber das Panell ist defekt ! Nochmaliger Anruf bei der Hotline: Das Ersatzteil sei bestellt und der Techniker würde sich bei uns melden. Tat er es dann auch. Aussage des Technikers: Das Gerät ist definitiv nicht vor Ort reparabel und müsste eingeschickt werden. Wir sollten uns vielleicht doch nochmal mit dem Händler in Verbindung setzen, ob da nicht was machbar sei, ansonsten würde er sich nochmal melden. Tat er aber nicht.

Anruf bei der Händler-Hotline. Die nette Dame klärte mich dann auf, dass der Hersteller, ich nenne ihn jetzt mal, YAKUMO, seit diesem Sommer seinen Verkauf in Deutschland eingestellt hat. Nur der Kundenservice bliebe aufrechterhalten. Die Firma wurde aber wohl von einer anderen in den letzten Tagen übernommen.

Der Techniker meldete sich Mitte letzter Woche, er würde UPS verständigen und das Gerät würde abgeholt werden. Das Teil steht jetzt seit einer Woche hier verpackt rum. Wir haben die Schnauze gestrichen voll ! Es tut sich wieder nichts !

Was können wir machen ? Einfach UPS selbst beauftragen ? Kann ich nach dem Hin und her mein Geld zurück verlangen (ca.600 Euro) ?

MfG

5. September 2007 | 23:20

Antwort

von


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Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich basierend auf Ihren Angaben wie folgt beantworten möchte:

Aufgrund Ihrer Überschrift nehme ich an, daß der Hersteller oder der Verkäufer eine Garantie über eine bestimmte Zeit abgegeben hat.
Wenn dies zutrifft, können Sie den Garantiegeber auf Einhaltung der Garantieerklärung verklagen.
Diese Garantieerklärung gibt Ihnen bestimmte Rechte, die je nach Garantie unterschiedlich sind. Daher rege ich an, diese Garantieerklärung einem örtlichen Kollegen Ihres Vertrauens zur Prüfung und zur Geltungmachung Ihrer Rechte vorzulegen.

Bitte benutzen Sie bei Bedarf die kostenlose Nachfragefunktion.

Mit freundlichen Grüßen,

RA R. Weber

Das Zurückhalten relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung radikal verändern. Diese Beurteilung ist lediglich eine erste rechtliche Orientierung.


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