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Vorversicherungszeit bei Rückkehr aus dem Ausland und Aufnahme in de GKV

| 22. September 2020 22:15 |
Preis: 55,00 € |

Sozialversicherungsrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt Jürgen Vasel

Ich werde aus Spanien nach Deutschland zurückkehren. Hier war ich über die Sozialversicherung krankenversichert. Ich waere in Deutschland wegen Höhe des Einkommens freiwilliges Mitglied der GKV. Da ich vor meinem Auslandsaufenthalt in Deutschland privat versichert war, möchte die GKV einen Nachweis, dass ich die Vorversicherungszeiten erfülle. Dieses würde sich aus dem Formular E104 ergeben. Dieses habe ich mir online bei der spanischen Sozialversicherungsbehörde generiert.

Welche Einträge aus dem Formular E104 kann ich nehmen um auf 24 Monate (also 720 Tage) in den letzten 5 Jahren zu kommen? Es gibt in dem Formular generall zwei Kategorien "5. Versicherungs- oder Beschäftigungszeiten für folgende Leistungen zurückgelegt" und "6. folgende Wohnzeiten zurückgelegt", die beide den Versicherungsfall "A" (Krankheit/Mutterschaft) haben koennen. Ist fuer die 24 Monate nur 5. relevant oder auch 6.? Nehme ich die Zeiten aus 5. und 6. (nicht ueberlappend), dann komme ich auf über 24 Monate.

Normalerweise gibt es in Spanien nur Einträge unter 5. In Katalonien hat allerdings jeder gemeldete Einwohner das Recht auf eine kostenlose Basisversorgung (Notfälle und noch zahlreiche weitere Leistungen) vom regionalen Gesundheitssystem. Diese Basisversorgung muss allerdings auch erst beantragt werden (kurzes Telefonat reicht hier aus) und erscheint dann im E104 unter 6.

Sehr geehrte/r Fragesteller/in,

Sie können die Zeiten aus Ziffer 5 und Ziffer 6 des Formulars zusammenrechnen, da beide Zeiten auf Ihrer Versicherungspflicht in der spanischen Krankenversicherung beruhen und somit für die erforderliche Vorversicherungszeit gem. § 9 Abs. 1 Nr. 1 SGB V genügen.

Ich hoffe, Ihnen mit diesen Auskünften gedient zu haben und weise darauf hin, dass diese auf Ihren Angaben beruhen. Bereits geringfügige Abweichungen des Sachverhalts können zu einer anderen rechtlichen Bewertung führen.

Nutzen Sie bei Rückfragen gern die kostenlose Nachfragefunktion!

Mit freundlichen Grüßen

Vasel
Rechtsanwalt

Bewertung des Fragestellers 24. September 2020 | 10:52

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