Dies hatte ich der GEZ im Sommer 2004 mitgeteilt und wurde
daraufhin von Zahlung der Gebuehren befreit.
Leider bemerkte ich nicht, dass die Befreiung nur für 6 Monate
gültig war. Eine erneute Befreiung holte ich mir bisher nicht.
Inzwischen habe ich einen Gebührenbescheid vorliegen, nach dem ich für 10.04-01.06 insgesamt ca. 255 € nachzahlen soll.
Nun meine Frage: Kann ich diesen Bescheid anfechten, da ich ja nachweislich in diesem Zeitraum immer Bafög erhielt, also eigentlich befreit gewesen wäre, wenn ich denn den Antrag immer gestellt haette.
ich befürchte, dass man hier nichts machen kann. Eine rückwirkende Anerkennung ist gesetzlich nicht vorgesehen.
Da hinter der GEZ die Landesrundfunkanstalten , damit letztlich der Staat steht, werden die Gebühren ziemlich rücksichtslos eingetrieben.
Es ist mir auch keine Verwaltungsgreichtsentscheidung bekannt, die diesen Grundsatz durchbrochen hätte.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen muit meiner Antwort trotzdem helfen