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GEZ Nachforderung - Wie soll ich weiter vorgehen?

23. Juli 2006 10:54 |
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Vertragsrecht


Guten Tag,

Ein GEZ Beauftragter stand vor der Tür und mein Vater hat für mich ein Anmeldeformular unterschrieben, worüber hinaus ich für ca. 1 Jahr eine Nachzahlung leisten soll. ca. 250 €

Die GEZ war nicht in meinem Zimmer und hat auch keinen Fernseher gesehen. Ich habe bereits ca. 4 mal Widersrpuch eingelegt das die Aussage (Unterschrift des Anmeldeformulars) irrtümlich entstanden ist.

Nun wird darauf hingewiesen das bei keiner Zahlung ein Gebührenbescheid folgt, da keine Einigung erfolgt ist...


Wie hoch ist der indizwert einer Unterschrift meines Vaters? Ich selbst habe ein Formular niemals unterschrieben. Wie soll ich weiter vorgehen? Habe ich eine Chance die 250 € nicht zu bezahlen?

Vielen Dank

Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Frage, die ich wie folgt beantworten möchte:

Eine Gebührenpflicht besteht für Sie nur dann, wenn Sie eine Rundfunkempfangseinrichtung (z.B. TV oder Radio) in ihrem Wohnbereich benutzen und kein Ausschluss (wie folgt) vorliegt.
Dem Betrieb einer Rundfunkempfangseinrichtung ist aber auch deren Betriebsbereitschaft gleichzuhalten, d.h. wenn Sie den Fehrnseher nur zum Abspielen von DVDs benutzen ist diese nicht gegeben.

Die Gebührenpflicht besteht nicht, wenn
dem Rundfunkteilnehmer eine Befreiung erteilt wurde oder
für den Standort bereits die Gebühren entrichtet werden. Standort ist die Wohnung oder eine sonstige Räumlichkeit bzw. ein geschlossener Verband von Räumlichkeiten mit einheitlichem Nutzungszweck, wo eine Rundfunkempfangseinrichtung betrieben wird.

Sind Sie Schüler, Student oder Auszubildender und wohnen während der Ausbildungszeit bei Ihren Eltern und liegt Ihr Einkommen unter dem einfachen Sozialhilferegelsatz/Regelsatz für Haushaltsangehörige, sind Ihre Geräte nicht anmeldepflichtig. Voraussetzung dafür ist, dass die Eltern bereits Rundfunkgeräte angemeldet haben.

Wenn Sie kein Rundfunkgerät betrieben haben und damit auch keine Gebührenpflicht bestand, brauchen Sie auch keine Nachzahlung leisten. Problematisch könnte insoweit nur die Beweisfrage sein, angesichts der Unterschrift Ihres Vaters.

Ich hoffe ich konnte Ihnen mit der Anwort weiterhelfen. Für eine weitere Rechtsverfolgung stehen wir Ihnen gerne zur Seite,
mit freundlichen Grüßen






Rückfrage vom Fragesteller 24. Juli 2006 | 15:14

Erstmal Vielen Dank,

bedeutet diese Aussage von Ihnen, dass wenn ich das Fernsehgerät nur für DVD´s oder Playstation Spiele benutze das ich nicht GEZ pflichtig bin obwohl dieses Fernsehgerät die technischen Vorraussetzunge besitzt?

"Dem Betrieb einer Rundfunkempfangseinrichtung ist aber auch deren Betriebsbereitschaft gleichzuhalten, d.h. wenn Sie den Fehrnseher nur zum Abspielen von DVDs benutzen ist diese nicht gegeben."

Vielen Dank

MFG

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 26. Juli 2006 | 17:41

Sehr geehrter Fragesteller,
Nach den Regeln der GEZ ist die Anmelde- und Gebührenpflicht an das Bereithalten eines Rundfunkgeräts geknüpft, unabhängig davon, ob die Leistungen der Rundfunkanbieter genutzt werden. D.h., auch wenn der Fernseher nur zum Abspielen von DVDs genutzt wird, fällt er leider auch unter die Gebührenpflicht.
Ich wünsche Ihnen bei Ihren weiteren Vorgehen viel Erfolg.
MfG

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