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GEZ Gelegentliche Vermietung von Zimmern

| 27. November 2019 17:02 |
Preis: 25,00 € |

Kaufrecht


Beantwortet von

Ich bewohne ein Einfamilienhaus und nutze das EG und DG für mich selbst.
Ab und zu vermiete ich gelegentlich zwei Zimmer im DG an Feriengäste. Es ist mehr Hobby und keinesfalls dauerhaft oder im großen Stil.
Ich zahle für das EFH den GEZ Betrag ordnungsgemäß.

Muss ich einen weiteren Betrag für die gelegentlichen Vermietungen zahlen?

27. November 2019 | 20:45

Antwort

von


(2239)
Wichlinghauser Markt 5
42277 Wuppertal
Tel: 0202 697 599 16
Web: https://www.frag-einen-anwalt.de/anwalt/Rechtsanwaeltin-Sonja-Stadler-__l108484.html
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Sehr geehrter Fragesteller,

auf Grundlage der durch Sie mitgeteilten Informationen beantworte ich Ihre Frage wie folgt:

Für das erste Zimmer/die erste Betriebsstätte sind sie nicht beitragspflichtig. Für das zweite Zimmer fällt eine Gebühr in Höhe von 8,53 im Monat an. Da es sich um eine gewerbliche Tätigkeit handelt, ist auf jeden Fall das Vorliegen einer Betriebsstätte zu bejahen.

Vgl. https://www.rundfunkbeitrag.de/unternehmen_und_institutionen/informationen/index_ger.html?highlight=Ferienwohnung%20ferienwohnung%20g%C3%A4stezimmer#besondere_regelungen_anbieter_von_hotel__und_gaestezimmern_oder_ferienwohnungen

Mit freundlichen Grüßen


Rückfrage vom Fragesteller 28. November 2019 | 07:37

Das erste Zimmer oder die erste Ferienwohnung je zugehörige Betriebsstätte ist beitragsfrei. Für jedes weitere Zimmer oder jede weitere Ferienwohnung zahlen Sie einen Drittelbeitrag – monatlich 5,83 Euro.

Wie wird das betrachtet: Im DG ist eine Ferienwohnung mit zwei Zimmern. Vermietung als 1. Ferienwohnung ist frei und bei Vermietung der Zimmer ab zweitem Zimmer 5,83€

Umkehrschluss immer nur als Ferienwohnung oder nur 1 Zimmer vermieten ist kostenfrei?

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 28. November 2019 | 07:43

Sehr geehrter Fragesteller,

dann sind Sie nach meiner Bewertung beitragsfrei, müssen sich aber dennoch beim Beitragsservice anmelden.

Meine andere Bewertung in meiner Antwort kam zustande, weil Sie explizit von zwei Zimmern gesprochen hatten und ich deshalb davon ausging, dass diese auch einzeln angemietet werden können.

Mit freundlichen Grüßen

Bewertung des Fragestellers 30. November 2019 | 08:03

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BEWERTUNG VOM FRAGESTELLER 30. November 2019
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