Sehr geehrte Fragestellerin,
unter Berücksichtigung Ihrer Informationen möchte ich Ihre Anfrage wie folgt beantworten:
Sie müssen, sofern Sie ein betriebsbereites Fernsehen, Radio, Autoradio besitzen, dieses bei der GEZ anmelden. Besitzen Sie diese Geräte nicht brauchen Sie diese logischerweise nicht anzumelden und natürlich auch nichts zu bezahlen.
Sie haben Fernsehen und Radio angemeldet und bezahlen diese. Sofern Ihr Freund keine weiteren Fernseher oder Radios besaß und auch heute nicht besitzt, muß er dies logischerweise auch nicht anmelden.
Eine Kündigung, bzw. Abmeldung ist in diesem Zusammenhang auch nur erforderlich, sofern er jemals ein Fernsehen oder Radio angemeldet hatte. Ansonsten kann man etwas, was man niemals (angemeldet) hatte auch nicht kündigen.
Nach Ihrer Schilderung müssen nichts an die GEZ zahlen. Sofern Ihnen vorgehalten wird, dass man Ihnen nicht glaubt, "da angeblich jeder einen Fernseher besitzt", so wäre in Ihrem Fall zunächst von der GEZ zu beweisen, dass Sie nicht angemeldete Geräte besitzen, bzw. in betrieb haben.
Machen Sie in diesem Zusammenhang bloß niemals den Fehler, einen Mitarbeiter der GEZ in Ihre Wohnung zu lassen. Es hält sich an Stammtischen das hartnäckige Gerücht, GEZ Mitarbeiter hätten ein Recht die Wohnung nach entsprechenden Geräten zu kontrollieren. Das ist natürlich nicht der Fall.
Sofern Ihrem Freund angedroht wurde, man wolle Ihn in Beugehaft stecken, so kann ich dies in diesem Zusammenhang nicht ganz nachvollziehen. Dies kann wohl kaum in einem Schreiben der GEZ stehen???
Falls doch wäre dies möglicherweise sogar eine strafbare Erpressung seitens der GEZ.
Sofern Sie dies wünschen, bin ich gerne bereit, die entsprechenden Schreiben der GEZ zu überprüfen. Sie können dazu die Onlineberatungsanfrage nutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Oliver Keller
Rechtsanwalt
Hallo Herr Keller
ich möchte mich erst mal recht herzlich bedanken für ihre schnelle antwort ... grad kommt auch mein lebenspartner rein und hat mir die briefe vorgelegt von der GEZ bzw dem magistrat der stadt hanau ... die dieses wohl bearbeiten ...
dort steht nun wort wörtlich VOLLSTRECKUNGSANKÜNDIGUNG ... bei nichtzahlen von geldbussen wird erzwingungshaft beantragt ...
und das die zahlung der GEZ vom 21.04.06 währe
nur mein lebenspartner kann sich nicht erinnern jemals GEZ beantragt zu haben und zu dieser zeit hatte er noch bei seiner frau gelebt und seit sep 2006 leben wir ja zu sammen...
man warf ihn vor dann hätte er schwartz gesehen da mein lebenspartner nicht weis ob seine frau je ein fernseh angemeldet hatte ist es nun schwer nach zu vollziehen wie die GEZ nun genau auf das datum 21.04 2006 kommen ... folglich muss ja davor schon mal was an die GEZ eingegangen wurden sein ... ???
PS: was würde uns das kosten wenn wir ihre hilfe (Sie dies wünschen, bin ich gerne bereit, die entsprechenden Schreiben der GEZ zu überprüfen. Sie können dazu die Onlineberatungsanfr...
) in anspruch nehmen
es verbleibt mit freundlichen grüssen
Sehr geehrte Fragestellerin,
Ihre Anfrage fällt wohl im weitesten Sinne unter Vertragsrecht. Diesbezüglich biete ich über die Onlineanfragefunktion in meinen Kontaktdaten, eine individuelle Erstberatung zum Pauschalpreis von 49,- € an.
Sie können entweder über diesen Weg oder per Telefon mit mir in Kontakt treten. Ich benötige dann natürlich den vollständigen Schriftwechsel mit der GEZ. Diesen können Sie mir per E-Mail, per Fax oder ganz einfach per Post zusenden.
Mit freundlichen Grüßen
Oliver Keller
Rechtsanwalt