Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
ich bedanke mich für Ihre Anfrage und möchte diese aufgrund des von Ihnen dargestellten Sachverhaltes wie folgt beantworten:
Das von Ihnen zitierte Urteil des VGH BaWü hält fest:
„Nach der allgemeinen Lebenserfahrung kann davon ausgegangen werden, daß ein Geschäftsmann sein Kfz auch für Fahrten aus Anlaß seiner Geschäftstätigkeit nutzt. Denn es ist naheliegend und überwiegend wahrscheinlich, daß zahlreiche dem Gewerbebetrieb zuzurechnende Tätigkeiten auch mit Hilfe des Kfz erledigt werden (müssen).“
Insofern spricht das Gericht hier von einem Erfahrungssatz. Dieser kann allerdings widerlegt werden, ist also nicht „in Stein gemeißelt“. Wenn Sie ihr Kfz ausschließlich privat nutzen, ist das dort enthaltene Radio ja ein gebührenfreies Zweitgerät, wenn Sie bereits für Ihren Privathaushalt Rundfunkgeräte angemeldet haben. Dann muss Ihr Kfz aber auch wirklich NUR privat genutzt werden. Wenn Sie es ab und zu geschäftlich nutzen, zB auch für Einkäufe etc., dann liegt keine ausschließliche private Nutzung mehr vor. Es kommt nämlich lt. § 5 Abs. 2 Rundfunkstaatsvertrag nicht auf das Ausmaß der Nutzung an, so dass Sie zB nicht einwenden können, Sie nutzten das Kfz nur 5% des Jahres gewerblich, den Rest des Jahres aber privat.
Liegt in Ihrem Fall also eine wirklich rein private Nutzung vor, so rate ich Ihnen, gegen einen ggf. von der GEZ an sie gesandten Gebührenbescheid vorzugehen und dort Ihren Fall ausführlich darzulegen. Ein bloßes Bestreiten der gewerblichen Nutzung genügt meines Erachtens aufgrund des vom VGH aufgestellten Erfahrungssatzes nicht aus.
Ich hoffe, dass ich Ihnen mit meinen Ausführungen weiter helfen konnte. Gerne stehe ich Ihnen im Rahmen der einmaligen Nachfragefunktion zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin Nicole Maldonado
Hallo Frau Maldonada, danke für ihre schnelle Antwort. Sie schrieben:Ein bloßes Bestreiten der gewerblichen Nutzung genügt meines Erachtens aufgrund des vom VGH aufgestellten Erfahrungssatzes nicht aus.
Wie soll ich dann vorgehen, welche "Beweise" sind von meiner Seite erforderlich? Muß nicht die GEZ nachweisen, dass ich mein Privatwagen für geschäftliche Fahrten benütze?
Ich gebe Ihnen dahingehend Recht, dass eigenlich die GEZ immer die Gebührenpflicht nachweisen muss. Da der VGH BaWü dies aber anscheinend im Hinblick auf Selbständige anders sieht, sollten Sie, um sicher zu gehen, tiefer begründen, warum Sie Ihren PKW gar nicht geschäftlich brauchen u.ä. Wenn Sie das Kfz zB auch bei der Steuer nicht als "Geschäftswagen" deklarieren, kann dies auch ein Hinweis sein, der den allgemeinen Erfahrungssatz des VGH zum Fallen bringt. Dann ist die GEZ wieder am Zug.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin Nicole Maldonado