Wir besitzen ein Einfamilien-Haus in 88437 Maselheim, Baujahr 1992, in dem eine Ölheizung mit Niedertemperaturkessel verbaut ist.
Das Haus wird seit Erstbezug, also seit über 30 Jahren, von denselben Mietern bewohnt.
Das Haus soll nun an ebendiese langjährigen Mieter verkauft werden.
Besteht in diesem Fall (nach Gebäudeenergiegesetz GEG) die Pflicht zum Austausch der Heizung beim Eigentümerwechsel? Und benötigt man in diesem Fall beim Verkauf einen Energieausweis?
leider habe ich keine guten Nachrichten für Sie zum Jahresanfang:
Auch beim Verkauf an die Mieter besteht - da keine Ausnahmeregelung eintritt -die Erneuerungspflicht nach dem GEG.
Abgestellt wird auf die Grundbuchumschreibung und ab diesem Zeitpunkt muss dann innerhalb der zweijährigen Frist die Erneuerung durchgeführt werden.
Sofern das Haus größer als 50 m² ist (was ich einmal unterstelle) ist auch ein Energieausweis erforderlich. Auch hier gibt es beim Verkauf an die Mieter keine Ausnahmeregelung.