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Führungszeugnis - erneuter Strafbefehl
18. Juni 2021 23:00
|
Preis:
50,00 €
|
Beantwortet von
in unter 1 Stunde
Guten Tag,
Am 29.05.2019 wurde ich unter Einbeziehung eines Strafbefehls vom 15.10.2018 zu einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen verurteilt.
Nach Auskunft des Bundesamtes für Justiz hätte ich ab dem 15.10.2021 wieder ein eintragungsfreies Führungszeugnis erhalten können.
Heute erreich mich wegen einer sehr alten Sache aus 2018/2019 ein Strafbefehl in Höhe von 80 Tagessätzen.
Ist es korrekt, dass ab Rechtskraft nun alle 3 Verurteilungen im Führungszeugnis erscheinen würden?
Wann wäre das Führungszeugnis wieder "sauber"?
Danke und freundliche Grüße
Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Sind im Register mehrere Verurteilungen eingetragen, so sind sie alle in das Führungszeugnis aufzunehmen, solange eine von ihnen in das Zeugnis aufzunehmen ist.
Es kommt also darauf an, wann die letzte Eintragung gelöscht wird.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
ANTWORT VON
Rechtsanwalt Matthias Richter
(879)
Gräfelfinger Str. 97a
81375 München
Tel: +4917664624234
Web: https://www.kanzlei-richter-muenchen.de
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