Sehr geehrter Fragesteller,
Frage 1:
"Wie lange steht der Eintrag noch in meinen Polizeilichen Führungszeugnis?"
Bis zum 25.03.2018 wegen §§ 34 I Nr. 3, III BZRG
.
Ab diesem Zeitpunkt sollte der Eintrag nicht mehr erscheinen. Dies können Sie am einfachsten selbst überprüfen, indem Sie sich zu diesem Datum ein Führungszeugnis zuschicken lassen.
Mit freundlichen Grüßen
Raphael Fork
-Rechtsanwalt-
Diese Antwort ist vom 23.01.2016 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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Sind sie sich da sicher, auf einer anderen Platform schilderte mir ein Anwalt das mein Eintrag am 11.06.2016 verschwunden ist. Ich hatte nur hier noch mal gefragt um eine 2te Meinung zu erhalten.
Könnten Sie dies nochmal genau nachprüfen?
Nachfrage 1:
"auf einer anderen Platform schilderte mir ein Anwalt das mein Eintrag am 11.06.2016 verschwunden ist. Könnten Sie dies nochmal genau nachprüfen?"
Die Aussage des Kollegen wäre dann richtig, wenn Sie zum einen zu einer Jugendstrafe verurteilt worden wären und zum anderen der Strafbefehl bereits am 11.06.2013 rechtskräftig geworden wäre.
Liegen beide Voraussetzungen vor - was Ihrer Fragestellung so nicht zu entnehmen war - dann wäre ab dem 11.06.2016 der Eintrag zu löschen.
Liegen die genannten Voraussetzungen nicht vor bleibt es bei meiner obigen Aussage ( 25.03.2018 ).
Da allerdings im Jugendstrafrecht keine Freiheitsstrafe per Strafbefehl verhängt wird, gehe ich zu 100 % davon aus, dass hier bei Ihnen § 34 I Nr. 3, III BZRG
gilt, Ihr Eintrag also am 25.03.2018 nicht mehr sichtbar ist .
Sie können mir ja einmal per Email den Link der "anderen Ansicht" zukommen lassen, dann kann ich ggf. miteilen, warum Sie eine falsche Antwort bekamen.