Ich habe Mitte März als „Regalauffüller" in einem Supermarkt angefangen.
Nun hätte ich wohl innerhalb 3 Monate ein polizeiliches Führungszeugnis vorlegen sollen.
Ich habe einen Eintrag bei Einstellung verneint, da ich keinen Bezug zur Tätigkeit sehe, kann man mir hieraus einen Vorwurf machen?
Ich habe jetzt an 31.07. bereits meinen letzte Arbeitstag und der Vertrag endet.
Da ich wegen Insolvenzverschleppung und Gewerblichem Betrug, das wurde mir so ausgelegt, vorbestraft bin, möchte ich ungern das Führungszeugnis nachreichen.
Muss ich dies tatsächlich nachreichen, ich sehe den Bezug zum Regale einräumen hier auch nicht.
Da das Arbeitsverhältnis ja auch am Freitag endet, ist dies zwingend noch nötig?
ich sehe auch keinen Zusammenhang zwischen den Eintragungen, dem Interesse des Arbeitgebers an einem Führungszeugnis und Ihrer Tätigkeit.
Daher besteht schon deshalb keine Veranlassung, dass Sie das Führungszeugnis vorlegen müssen.
Erst recht nicht, wenn am 31.07.der letzte Arbeitstag ist.
Denn damit ist das Arbeitsverhältnis beendet, sodass dann überhaupt kein Interesse des Arbeitgebers mehr gesehen werden kann, so ein Führungszeugnis zu verlangen.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle
Rückfrage vom Fragesteller28. Juli 2020 | 19:50
Vielen Dank, das klingt super.
Dass im Vertrag steht ich hätte es innerhalb 3 Monate abgeben müssen und dass ich gesagt hatte es gibt keinen Eintrag, könnte dies Konsequenzen nach sich ziehen, oder kann der Arbeitgeber hier nichts mehr machen und ich kann beruhigt sein?
Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt28. Juli 2020 | 20:10
Sehr geehrter Ratsuchender,
Sie können beruhigt sein.
Der Arbeitgeber kann nicht nachträglich irgendwelche Konsequenzen gegen Sie erheben.
Aufgrund der Vertragsbeendigung ist da nichts zu befürchten .