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Führerschein bulgarien

9. März 2022 17:54 |
Preis: 30,00 € |

Verkehrsrecht


Beantwortet von

Rechtsanwältin Dr. Corina Seiter

Hallo und zwar lebe ich in bulgarien hatte noch nie einen führerschein und habe jetzt die erfolgreichen Prüfungs Unterlagen bei der Polizei abgegeben die meinten jetzt sie checken in Deutschland nach per eucaris muss wohl ein Überprüfung Programm sein ich habe eine mpu offen in Deutschland aber keine sperre gerichtliche nur mpu wird die bulgarische Behörde mir jetzt meinen Führerschein verweigern auf Grund der negativen mpu??? Bitte um Antwort

Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Grundsätzlich ist es wichtig, dass Sie in Deutschland nur fahren können, sollten Sie hier einen Wohnsitz haben und dann die MPU erfolgreich gemeistert haben. Da die EU-Führerschein auch in Deutschland gelten, kann das zu Problemen führen bei der Beantragung des Neu-Führerscheins, wenn so eine Maßnahme gegen Sie verhängt wurde.


Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen

Rückfrage vom Fragesteller 10. März 2022 | 07:23

Ok auch wenn ich rechtmäßig über 185 Tage gemeldet bin in bulgarien und jetzt hier lebe ? Gerichtliche sperre besteht ja nicht nur mpu was es hier in bulgarien ja nicht gibt und ich in bulgarien keine Einschränkungen habe. Da hat doch der bgh dass es unbeschwert ist was im deutschen Staat ausgesprochen wurde ? Solange die 185 Tage Regel eingehalten wird ich bin auch abgemeldet aus Deutschland danke für eine Antwort

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 10. März 2022 | 18:57

Genau, in Bulgarien gibt es das nicht. Die Sperre hat recht wenig damit zu tun, denn wenn ein Hang zu Alkohol besteht, kann die Behörde hier in Deutschland eine MPU anordnen - soweit interessiert es Sie nicht, da Sie ja in Bulgarien leben - ABER: in Deutschland haben Sie bei der Anordnung keine wirksame Fahrerlaubnis.
Wichtig wäre, ob Sie noch Unterlagen darüber haben, damit man das in Deutschland klären könnte - ggf. ist das längs gelöscht oder geklärt.

Gerne schreiben Sie mir eine Email und senden mir alles zu, ich melde mich dann umgehend. Kosten entstehen nur, wenn wir weiter tätig werden sollen.

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