Sehr geehrter Fragesteller,
gerne beantworte ich Ihnen Ihre Anfrage.
Es gibt vorliegend keine bestimmte Frist nachdem der Rücktritt ausgeschlossen ist. Die baldmöglichste Rücktrittserklärung ist allerdings in Ihrem eigenen Interessen, da Sie bestrebt sind, den Kauf rückabzuwickeln und Ihr Geld zurückzubekommen.
Konkret bedeutet dies, dass ein Rücktritt zum jetzigen Zeitpunkt noch möglich ist.
Für eine Abwicklung ( Rücktrittserklärung/ Adresse d. Verkäufers etc. ) über unsere Kanzlei und die Mitteilung der Kosten kontaktiere ich Sie gesondert per Email.
Mit freundlichen Grüßen
Günthner
Rechtsanwalt
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