Sehr geehrter Anfragender,
vielen Dank für Ihre Fragestellung. Ihre Fragen darf ich Ihnen folgendermaßen beantworten:
zu 1) Tatsächlich kann sich die Schadenswiedergutmachung in einem wegen des Verdachts der Sachbeschädigung gegen Sie geführten Strafverfahren/Ermittlungsverfahren positiv auswirken. Sie können im Wege der Akteneinsicht über Ihren Strafverteidiger die Personalien der geschädigten Person herausfinden und dann ggf. mit diesem zur Klärung der weiteren Vorgehensweise (Schadenshöhe, Kontoverbindung etc.) in Kontakt treten.
zu 2) Meines Erachtens verbietet es sich generell vor Kenntnis der Ermittlungsakte Angaben zur Sache zu tätigen. Dies gilt genauso auch für die Sachbeschädigung (s.o. zu 1)). Vielmehr erscheint angesichts Ihrer Schilderung zweifelhaft, ob hier ein Tatnachweis gegen Sie geführt werden kann. Auch diesbezüglich macht es Sinn, Akteneinsicht in die Ermittlungsakte zu nehmen.
zu 3) Wie bereits ausgeführt, erscheint es äußerst fraglich, ob alleine aufgrund des Tragens einer auffälligen Jacke ein Tatnachweis wegen der Körperverletzung geführt werden kann.
zu 4) Gängige polizeiliche Maßnahme zur Identifizierung ist die sog. Wahllichtbildvorlage - also die Vorlage verschiedener Porträtfotos ähnlich aussehender Personen, welche anhand der zuvor (!) beim Zeugen eingeholten Beschreibung ausgewählt werden. Die Wahllichtbildvorlage gilt als äußerst fehlerträchtig.
Abschließend empfehle ich Ihnen angesichts der Gesamtumstände die Beauftragung eines im Strafrecht tätigen Rechtsanwalts mit Ihrer Strafverteidigung. Erst nach Kenntnis der Ermittlungsakte haben Sie den gleichen Informationsstand wie die Ermittler und können Ihre Verteidigungsstrategie festlegen. Gerne stehe auch ich Ihnen diesbezüglich zur Verfügung.
Ich hoffe, Ihnen eine erste rechtliche Einschätzung ermöglicht zu haben, und stehe im Wege der kostenlosen Nachfragefunktion bei etwaigen Verständnisproblemen zu meinen vorstehenden Ausführungen ebenso wie für eine Übernahme Ihrer Verteidigung gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Martin Kämpf
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Strafrecht
Diese Antwort ist vom 04.02.2020 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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