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Freiheitsberaubung . zivilrecht

15. Juli 2025 04:06 |
Preis: 44,00 € |

Strafrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Es kam vor ca 18 Monaten zu einem Zwischenfall in einem Öko Geschäft.
Ich habe dort nach einer WLAN Verbindung gefragt und mir wurde ein
Passwort ausgehändigt. Nachdem ich dann später das Geschäft verlassen wollte,
wurde mir mit Gewalt der Ausgang verweigert und ich musste die Polizei rufen.
Grund dafür war, dass die Angestellten zugriff auf meinem Laptop haben wollten
um alle WLAN Daten wie Einwahlpasswort löschen wollten.
Es gab ein Ermittlungsverfahren wegen Freiheitsberaubung gegen eine
Angestellte , dass aber eingestellt wurde, weil die Dame angeblich schuldeinsichtig
und schwanger war.
Meine Frage ist jetzt ob mir zivilrechtliche Ansprüche zustehen ?
Ich habe seitdem Angst gewisse Geschäfte zu betreten .

15. Juli 2025 | 04:50

Antwort

von


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Web: https://www.frag-einen-anwalt.de/anwalt/Rechtsanwalt-Sven-Thamm-__l108725.html
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Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen wie folgt beantworten:

Neben einer strafrechtlichen Verfolgung steht es Ihnen frei Zivilrechtliche Ansprüche geltend zu machen.

Ansprüche könnten hierbei gegen die Angestellte als auch eventuell direkt gegen den Öko-Laden geltend gemacht werden.

Im Rahmen von Schadensersatzansprüchen könnte hierbei insbesondere ein immaterieller Schaden bestehen.
Solch ein Anspruch könnte aufgrund der nun bestehenden Ängste entstanden sein.

Bzgl. Anspruchsgrundlage und Berechnung der Höhe eines eventuellen Schadens, sollte eine genauere rechtliche Prüfen erfolgen.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen.

Mit freundlichen Grüßen


Rechtsanwalt Sven Thamm

ANTWORT VON

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