Sehr geehrter Ratsuchender,
da die Verhaftung nach Ihrer Schilderung allein auf Veranlassung der STAin, also ohne richterlichen Beschluss durchgeführt worden ist, sollten Sie hier die von Ihnen schon angedachten Schritte einleiten.
Gleichzeitig sollten Sie auch beim Generalstaatsanwalt eine Eingabe dergestalt machen, dass die Sachbearbeiterin der Vorgang entzogen wird. Auch wenn ein "Befangenheitsantrag" gegenüber der Staatsanwältin nicht so einfach möglich ist, besteht hier die Wahrscheinlichkeit, dass die Generalstaatsanwaltschaft dann den Vorgang bei dieser Sachbearbeiterin abzieht.
Bezüglich des Gewichtsverlustes ist mir zwar nicht so ganz klar, wie es dazu gekommen ist, aber hier könnte dann auch der weitere Tatbestand der Körperverletzung vorliegen, der daneben dann auch zivilrechtliche Ersatzansprüche, wie auch die unzulässige Festnahme, nach sich ziehen könnte.
Nicht nachvollziehbar ist, warum Ihnen der Anruf beim Anwalt nicht gestattet worden ist und diesem seit vier Jahren Akteneinsicht vorenthalten wird. Hier besteht natürlich für den Kollegen die Möglichkeit, die Akteneinsicht, ggfs. über eine richterliche Entscheidung durchzusetzen.
Erst nach Akteneinsicht kann dann zum eigentlichen Vorwurf abschließend Stellung genommen werden.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle
Antwort
vonRechtsanwältin Sylvia True-Bohle
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Ich habe die Polizeibeamten nun wegen Nötigung und Freiheitsberaubung im Amt angezeigt. Ebenso die "Schließer" im Polizeipräsidium. Ich konnte nun mit dem Sekretär des Innenministers telefonieren, welcher mir versprochen hat, sich um den Fall zu kümmern. Die Festnahme erfolgte durch 8 Polizisten der SOKO. Der Gewichtsverlust kam durch die Aufregung, weil man mich im Unklaren gelassen hat. Eine Kopie der Akte sende ich an Pro Justicia nach Heidelberg wo man sich genau mit solchen polizeilichen Übergriffen befasst.
Geschäftsräume wurden übrigens auch wegen "Gefahr in Verzug" durchsucht, obwohl das Verfahren uralt ist und schon einmal eingestellt war.
Meine Nachfrage zum rechtlichen Gehör: Ich bitte seit 2004 um eine Vernehmung bei der Staatsanwältin. Diese wird mir immer verweigert. Habe ich nicht ein Recht darauf, vernommen zu werden um zu der Sache nach so vielen Jahren mal auszusagen? Die Staatsanwältin sagt, das ginge nur über meinen Anwalt schriftlich.
Ein "Recht auf Vernehmung" können Sie so nicht geltend machen, da die Staatsanwaltschaft im Ermittlungsverfahren allein die sogenannte "Herrin des Verfahrens" (in Ihrem Fall sogar wörtlich genommen) ist und daher auch das Gespräch -wenn auch für mich unverständlich- ablehnen kann.
Allerdings ist mir auch etwas unverständlich, warum Sie dann nicht über den Anwalt eine schriftliche Eingabe machen. Diese hätte den Vorteil, dass die Aussage genaustens vorab geprüft werden kann, ohne dass ggfs. emontional etwas "Falsches" ausgesagt wird.
Voraussetzung ist und bleibt aber die vorherige Akteneinsicht, um überhaupt den konkreten Vorwurf zu kennen. Hierauf sollte der Anwalt drängen.
Viel Glück!