Sehr geehrter Rechtsratsuchender,
gerne beantworte ich nachfolgend Ihre Rechtsfrage zu den erforderlichen Eintragungen im Formular GewSt 1 A für 2022.
Hierin ist lediglich unter Punkt 6 in Zeile 39 der Gewinn einzutragen, der in Ihrem Beispielsfall auf 100.000 EUR lautet.
Der Freibetrag ist nicht einzutragen und hierfür auch kein Feld / keine Zeile vorgesehen, da dieser von Amts wegen bei der Steuerbemessung berücksichtigt wird.
Es genügt daher in Ihrem Beispiel die Angabe des Gewinns in Zeile 39.
Ich hoffe, Ihnen mit meiner Antwort weitergeholfen zu haben, und bedanke mich für Ihre Anfrage.
Mit freundlichen Grüßen
Andrea Fey
Rechtsanwältin und Notarin
Fachanwältin für Steuerrecht
4. März 2024
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20:03
Antwort
vonNotarin und Rechtsanwältin Andrea Fey
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