Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Frage möchte ich auf der Grundlage Ihrer Angaben wie folgt beantworten:
Ihr Verwandter ist sicherlich in einer schwierigen Lage, da sowohl die gewalttätige Auseinandersetzung als auch die psychische Problematik dazu geführt haben, dass er von seiner Frau, von der Polizei und vom Jugendamt als Gefahr für Frau und Kinder angesehen wird.
Deshalb sollte er jetzt nichts erzwingen, sondern vorsichtig versuchen, mit Hilfe seines Anwalt Kontakt zu den Kindern zu erhalten.
Eine Möglichkeit könnte darin bestehen, dass er von sich aus anbietet, die Kinder im Rahmen eines sogenannten betreuten Umgangsrechts zu besuchen. Das bedeutet, dass er die Kinder nur in Anwesenheit einer neutralen Betreuungsperson auf neutralem Boden besucht. Solche betreuten Umgangstermine werden üblicherweise vom Jugendamt und vom Deutschen Kinderschutzbund angeboten. Sein Anwalt kann dem Jugendamt ein solches Angebot unterbreiten.
Wenn vom Jugendamt keinerlei Reaktion kommt, könnte sein Anwalt telefonisch Kontakt mit dem Jugendamt aufnehmen und die Angelegenheit besprechen.
Wenn gar nichts hilft, kann er mit Hilfe seines Anwalts ein Gerichtsverfahren auf Regelung des Umgangsrechts mit den Kindern einleiten.
Ich hoffe, dass ich Ihnen mit diesen Angaben eine erste Orientierung geben konnte.
Mit freundlichen Grüßen
Plewe
Rechtsanwältin
Antwort
vonRechtsanwältin Karin Plewe
Marktstätte 32
78462 Konstanz
Tel: 07531 - 808 798
Tel: : 07751 - 802 604
Web: https://www.kanzlei-plewe.de
E-Mail:
Rechtsanwältin Karin Plewe
Fachanwältin für Familienrecht, Fachanwältin für Erbrecht