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Frage zur privaten Krankenversicherung

30. Mai 2025 07:52 |
Preis: 55,00 € |

Versicherungsrecht, Privatversicherungsrecht


Beantwortet von

Sehr geehrter Frau Rechtsanwältin,Herr Rechtsanwalt

ich habe eine Frage zu meiner PKV und führe alles der Einfachheit halber in Kurzform aus:
Situation: männlich, Wohnsitz Hamburg, Alter 63, PKV seit 30 Jahren, übliche jährliche Erhöhung, hohe Selbstbeteiligung, kein Rentner, selbstständig
möchte gerne auswandern bin mir aber noch nicht ganz sicher ob es dauerhaft ist, es wäre ja dann möglich aus der (deutschen PKV) auszutreten. Wohnsitz in Deutschland möchte ich beibehalten bis zum entgültigen Entscchluss in einem anderen Land zu leben.
Zielsetzung: deutsche PKV) möglichst lange als (sichere Option) behalten und hierbei den hohen Beitrag so weit wie möglich zu reduzieren für die Zeit der "Übergangsphase" (entgültige Entscheidung in ein Drittland auszuwandern.
kleine Anwartschaft: sinnvoll oder möglich hätte ich meine (BISHERIGEN Altersrückstellungen) dann gesichert und käme OHNE Gesundheitsprüfungen wieder in meinen Vertrag? Neue Rückstellungen wenn diese ab 60 überhaupt noch gebildet werden, könnte man ja für 1-2 Jahre tolerieren. Welche Voraussetzungen muss ich überhaupt erfüllen um in die Anwartschaft zu wechseln? Genügt bsplw. die einfache Absichtserklärung für 1 Jahr in ein außereuropäisches Land zu gehen? Ich würde auch eine dauerhafte Krankenversicherung in diesem Land abschließen. Welche Nachweise wären konkret erforderlich (Anmeldung Wohnsitz, Visa des Landes, Kopie Abschluss internationale oder nationale Krankenversicherung in diesem Land?)
Alternative:
wechseln in den "Notlagetarif" aufgrund von finanziellem Engpass. Welche Nachweise hierfür? Müsste ich dann Beiträge nachbezahlen oder könnte ich dann später einfach wieder ganz normal meinen Vertrag fortsetzen? Konkret gefragt ist es bei einem finanziellem Engpass nachgewiesen z.B. durch die Einkommensteuererklärung möglich in den Notlagentarif zu wechseln und ist es möglich später ganz normal seinen Vertrag durch Wiedereintritt fortzusetzen (ohne Nachzahlungen für geschuldete oder gestundete Beiträge leisten zu müssen?)
Vielen Dank für die Beantwortung im Voraus!



30. Mai 2025 | 11:15

Antwort

von


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Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

In Ihrer Situation gibt es mehrere Optionen, um die Beiträge Ihrer privaten Krankenversicherung (PKV) während einer Übergangsphase zu reduzieren, während Sie die Möglichkeit einer Auswanderung in Betracht ziehen.

1. Anwartschaftsversicherung: Eine Anwartschaftsversicherung ist eine sinnvolle Option, um Ihren Versicherungsschutz zu pausieren, ohne Ihre Altersrückstellungen zu verlieren. Sie ermöglicht es Ihnen, später ohne erneute Gesundheitsprüfung in Ihren alten Tarif zurückzukehren. Die Anwartschaftsversicherung sichert die bis dahin erworbenen Rechte und die Alterungsrückstellungen. Die Voraussetzungen für den Wechsel in eine Anwartschaftsversicherung hängen von den Vertragsbedingungen Ihrer PKV ab. Üblicherweise genügt die Absicht, für einen längeren Zeitraum ins Ausland zu gehen, um eine Anwartschaft zu begründen. Nachweise wie eine Abmeldung des Wohnsitzes in Deutschland, ein Visum oder eine Bestätigung über eine Krankenversicherung im Ausland könnten erforderlich sein.

2. Notlagentarif: Der Notlagentarif ist eine Option, wenn Sie in finanzielle Schwierigkeiten geraten. Dieser Tarif ist deutlich günstiger, bietet jedoch nur einen eingeschränkten Versicherungsschutz. Um in den Notlagentarif zu wechseln, müssen Sie in der Regel nachweisen, dass Sie Ihre Beiträge nicht mehr zahlen können, beispielsweise durch eine Einkommensteuererklärung. Beachten Sie, dass im Notlagentarif aufgelaufene Beitragsrückstände bestehen bleiben können, die bei einer Rückkehr in den regulären Tarif beglichen werden müssen.

3. Rückkehr in den regulären Tarif: Sowohl bei der Anwartschaftsversicherung als auch beim Notlagentarif ist eine Rückkehr in den regulären Tarif möglich. Bei der Anwartschaftsversicherung erfolgt dies ohne erneute Gesundheitsprüfung. Beim Notlagentarif müssen eventuell aufgelaufene Beitragsrückstände beglichen werden, bevor Sie in den regulären Tarif zurückkehren können.

Es ist wichtig, die genauen Bedingungen und Anforderungen mit Ihrer PKV zu klären, da diese je nach Versicherer variieren können.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen

El-Zaatari
Rechtsanwalt


Rechtsanwalt Mohamed El-Zaatari

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