Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Das Problem ist, dass es bereits vermerkt wurde und damit aktenkundig ist. Hier können Sie allerdings von einem Arzt eine Bescheinigung ausstellen lassen, dass es sich "wieder erwachsen hat", also aktuell nicht mehr vorliegt. Dann geben Sie beides an. Ohne diese Bescheinigung und einfach weglassen ist nicht ratsam, denn die Krankenkasse hat alles gespeichert!
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Guten Tag,
danke für die schnelle Reaktion, welche jedoch die Frage nicht beantwortet.
Die Frage war nicht, ob ich mit einer ärztlichen Bescheinigung die Folge heilen kann oder die Krankenkasse etwas gespeichert hat (die übrigens so es nicht hat), sondern die Frage ob eine Skoliose ein angabepflichtiger Zustand/ Umstand nach der Frage ist.
Der Kern (und den konnte leider bisher auch der Vertreter nicht beantworten) ist die Frage:
Ist die SKOLIOSE ein "körperlicher Fehler" welche anzugeben ist.
Die Frage wurde sehr wohl beantwortet! Sie haben selber geschrieben, dass mit 14, also vor über 30 Jahren eine Skoliose diagnostiziert. Der Arzt meine damals "das verwächst sich wieder" und ich hatte auch nie Beschwerden damit, jedoch heilt diese wohl nie aus.
Somit ist es aktenkundig und somit ist es diagnostiziert - und ja, es ist ein körperlicher Fehler (davon ging ich aus) und ja, es ist anzugeben.
Schade, dass Sie meinen Zusatz, wie Sie dies heilen können, nicht positiv bemerken. Also nochmal deutlich: ja, Sie müssen es als körperlichen Fehler angeben.