Versicherungsrecht - Anzeigepflichtverletzung - Private Krankenversicherung
31.10.2019 15:20
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Beantwortet von
Rechtsanwältin Dr. Corina Seiter
Zusammenfassung: Private Krankenkasse, Vorerkrankung
Guten Tag,
ich habe folgende Frage. Aktuell beschäftige ich mich mit dem Abschluss der privaten Krankenversicherung und einer BU und bin schon relativ weit.
Da ich alles richtig angeben möchte und nun von Versicherern und Vertretern ganz unterschiedliche Aussagen habe, hier eine Frage zur Anzeigepflicht.
Nach Hinweis des Versicherers muss ich alle Angaben vollständig und richtig machen und laufe sonst nach den Regelungen des VVG Paragraph 19 Gefahr, dass der VR zurücktritt oder kündigt.
Nun wurde bei mir mit 14, also vor über 30 Jahren eine Skoliose diagnostiziert. Der Arzt meine damals "das verwächst sich wieder" und ich hatte auch nie Beschwerden damit, jedoch heilt diese wohl nie aus.
Im Antrag heisst es nun:
"7. Bestehen chronische bzw. dauerhafte oder immer wieder auftretende Beschwerden/Krankheiten, organische oder körperliche Fehler (auch Kieferanomalien), Körperimplantate oder Prothesen (z. B. Brustimplantate oder künstliche Gelenke)?"
Ich wurde nie mit einer Skoliose Behandelt oder nahm Medikamente oder sonstige Heilmaßnahmen in Anspruch. Jedoch kann ich nicht ausschließen, dass in irgendeiner Akte einmal Skoliose stand oder ich es als "Vorgeschichte" einmal bei anderen Beschwerden oder Rückenverspannungen mit angegeben habe.
Daher die Frage:
Muss ich- nach der Fragestellung- diese angeben?