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Frage an Gewerbeabmeldung

30. März 2015 18:31 |
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Generelle Themen


Beantwortet von

Rechtsanwalt Tamas Asthoff

Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt,

wie ist die Rechtslage - wenn das Finanzamt das Gewerbe als druck abmelden möchte.

- Was für Voraussetzungen müssen gegeben sein
- Wie kann man sich schützen.

Die Umsatzsteuer ist bis Februar bezahlt.

Für eine Rückmeldung danke ich Ihnen.


Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Die hier angegebenen Informationen reichen nicht aus, um die Frage komplett beantworten zu können.

Das Finanazamt kann das Gewerbe nicht abmelden- das können grds. nur Sie ( ausser in besonderen Tatbeständen ) . Für ein Zwangsabmeldung müssen aber aussergewöhnliche Ereignisse in der Vergangenheit den Anlass gegeben haben.

Ein Gewerbe -auch ohne Gewinn- ist prinzipiell von jedem immer durchführbar. WIrd es tatsächlich nicht betrieben, kann es - statt der Abmeldung - auch ruhen.

Ich bitte Sie, kurz darzulegen, was vom Finanzamt gefordert oder eingebracht wird, um eine Abmeldung zu bewirken. Danach kann ich Ihre Anfrage besser beantworten.


Mit freundlichen Grüßen

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