Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Die hier angegebenen Informationen reichen nicht aus, um die Frage komplett beantworten zu können.
Das Finanazamt kann das Gewerbe nicht abmelden- das können grds. nur Sie ( ausser in besonderen Tatbeständen ) . Für ein Zwangsabmeldung müssen aber aussergewöhnliche Ereignisse in der Vergangenheit den Anlass gegeben haben.
Ein Gewerbe -auch ohne Gewinn- ist prinzipiell von jedem immer durchführbar. WIrd es tatsächlich nicht betrieben, kann es - statt der Abmeldung - auch ruhen.
Ich bitte Sie, kurz darzulegen, was vom Finanzamt gefordert oder eingebracht wird, um eine Abmeldung zu bewirken. Danach kann ich Ihre Anfrage besser beantworten.
Mit freundlichen Grüßen
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