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Frage Domain

| 29. Januar 2021 17:23 |
Preis: 45,00 € |

Internetrecht, Computerrecht


Beantwortet von

Rechtsanwältin Dr. Corina Seiter

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir können günstig die Domain bundesverkehrsportal.de und 3 weitere Domains mit bundes..... .de erwerben.

Sehen Sie hier rechtliche Bedenken, wenn wir auf der Startseite oder im Footer darauf hinweisen, dass wir es sich um keine offizielle Seite des Bundes handelt?
Oder ist vielleicht sogar das gar nicht nötig? Rein optisch unterscheiden sich die Projekte sicherlich, z.B. ganz anderes Logo, etc.

Viele Grüße,
KW

Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Da der Bundesgerichtshof bereits ausgeueteiöt hat, dass die Verwendung des Namenszusatzes „Bundes" im Firmennamen irreführend sein kann, so würde vermutlich ein Gericht bei der Verwendung einer derartigen Website (oder mehrerer) ähnlich urteilen, da Sie so ein offizielles staatliches Angebot suggerieren. Wenn wäre es nur mit deutlichem Hinweis möglich, aber auch hier entscheidet gerade ein hiesiges Gericht, ob der Hinweis, dass es nicht so ist den Schein eliminieren kann. Ich würde davon abraten!


Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen

Bewertung des Fragestellers 29. Januar 2021 | 18:23

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