Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Da der Bundesgerichtshof bereits ausgeueteiöt hat, dass die Verwendung des Namenszusatzes „Bundes" im Firmennamen irreführend sein kann, so würde vermutlich ein Gericht bei der Verwendung einer derartigen Website (oder mehrerer) ähnlich urteilen, da Sie so ein offizielles staatliches Angebot suggerieren. Wenn wäre es nur mit deutlichem Hinweis möglich, aber auch hier entscheidet gerade ein hiesiges Gericht, ob der Hinweis, dass es nicht so ist den Schein eliminieren kann. Ich würde davon abraten!
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
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