Guten Tag,
Sie sprechen ein überaus komplexes Abgrenzungsproblem im Urheberrecht an:
Nach § 23 UrhG
dürfen Bearbeitungen oder andere Umgestaltungen eines urheberrechtlich geschützten Werkes -darum handelt es sich bei den von Ihnen genannten Photographien ohne Zweifel- nur mit Zustimmung des Urhebers veröffentlicht oder verwertet werden.
§ 24 UrhG
bestimmt dagegen, daß ein selbständiges Werk, das in freier Benutzung eines anderen Werkes geschaffen worden ist, ohne Zustimmung des Urhebers des benutzten Werkes veröffentlicht und verwertet werden darf.
Die Grenzziehung hängt davon ab, wie stark das neue, also von Ihnen geschaffene Werk, gegenüber dem alten Werk verselbständigt ist. Hier ist eine abstrakte Grenzziehung nicht möglich. Die Rechtsprechung hilft sich mit der sogenannten "Verblassens-Formel": Danach ist eine freie Benutzung dann gegeben, wenn das alte Werk in dem neuen Werk nur noch schwach durchschimmert, also sozusagen dahinter verblasst.
Als Faustformel können Sie sich daran orientieren, inwieweit Ihr neue Werk tatsächlich sich nicht nur an das alte Werk anlehnt, sondern etwas völlig Neues entsteht. Dies läßt sich aber, wie dargelegt, abstrakt nicht beantworten, es kommt auf den jeweiligen Einzelfall an.
Ich hoffe, ich habe Ihnen weitergeholfen. Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen,
Michael Weiß
Rechtsanwalt und auch Fachanwalt für Arbeitsrecht
Esenser Straße 19
26603 Aurich
Tel. 04941 60 53 47
Fax 04941 60 53 48
e-mail: info@fachanwalt-aurich.de
- Jetzt Frage stellen
- So funktioniert es
-
Topthemen
- Alle Rechtsgebiete
- Anwaltsrecht & Gebührenrecht & Verfahrensrecht
- Arbeitsrecht
- Ärger und Probleme mit Firmen
- Ausländerrecht
- Baurecht & Architektenrecht
- Datenschutzrecht
- Erbrecht
- Familienrecht
- Generelle Themen
- Gesellschaftsrecht
- Grundrechte
- Hauskauf & Immobilien & Grundstücke
- Inkasso & Mahnungen
- Insolvenzrecht
- Internationales Recht
- Internetauktionen
- Internetrecht & Computerrecht
- Kaufrecht
- Kredite
- Medienrecht
- Medizinrecht
- Mietrecht & Wohnungseigentum
- Nachbarschaftsrecht
- Reiserecht
- Schadensersatz
- Schule & Hochschule & Prüfungen
- Sozialrecht
- Sozialversicherungsrecht
- Steuerrecht
- Strafrecht
- Tierrecht & Tierkaufrecht
- Transportrecht & Speditionsrecht
- Urheberrecht & Markenrecht & Patentrecht
- Vereinsrecht
- Verkehrsrecht
- Versicherungsrecht & Privatversicherungsrecht
- Vertragsrecht
- Verwaltungsrecht
- Wirtschaftsrecht & Bankrecht & Wettbewerbsrecht
- Zwangsvollstreckung & Zwangsversteigerung
- Anwälte