Guten Tag,
Ich habe 8-2010 der GmbH meines Ex Mannes per Kreditvertrag 20.000,-€ geliehen, welche er mir 6-2014 zurück gezahlt hat. Zu dem Zeitpunkt war unsere Ehe bereits gescheitert.
Ein paar Tage nach der Rückzahlung hat die GmbH Insolvenz angemeldet. Da wir im Streit auseinander gegangen sind, wusste ich nichts von der anstehenden Insolvenz.
Das Verfahren ist 9-2014 eröffnet worden, am 13.11.2015 aufgehoben worden, Vergütungen und Auslagen des IV 5-2016 festgesetzt worden.
12-2017 fordert Der IV eben jene Kreditsumme als unrechtmäßig an mich gezahlt zurück. Seit 27.12. 17 liegt ein gerichtlicher Mahnbescheid vor.
Darf der IV diese Forderung noch erheben?
Ich stehe im Kontakt zum IV, er möchte Nachweise, das ich das Geld nicht aufbringen kann. Muss ich trotzdem Wiederspruch bei Gericht einlegen?
Vielen Dank im Voraus, I.M.
vielen Dank für Ihre Anfrage , die ich Ihnen wie folgt beantworte:
Frage 1:
"Darf der IV diese Forderung noch erheben?"
Eine Insolvenzanfechtung darf er trotz Abschluss des Verfahrens grundsätzlich dann, wenn ihn der Insolvenzplan dazu ermächtigt ( z.B. BGH · Urteil vom 11. April 2013 · Az. IX ZR 122/12
). Der Anspruch ist auch nach Ihrer Schilderung noch nicht verjährt (§ 146 InsO
) bzw. durch das Einleiten des Mahnverfahrens noch in 2017 gehemmt ( § 204 I Nr. 3 BGB
).
Frage 2:
"Muss ich trotzdem Wiederspruch bei Gericht einlegen?"
Wenn Sie nicht wollen, dass ein Vollstreckungsbescheid mit nachfolgender Pfändung gegen Sie ergeht und die Forderung aus Ihrer Sicht unbegründet ist, können Sie wie aus der Belehrung im Mahnbescheid ersichtlich Widerspruch einlegen. Dann wird das Verfahren in der Regel an das zuständige Gericht abgegeben.