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Flug um 6 h vorverlegt, so dass Kind nicht mitkann

| 17. Mai 2015 12:11 |
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Reiserecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt Stefan Steininger

Hallo bei der von mir gebuchten Reise war die ursprüngliche unverbindliche Flugzeit um 16 Uhr. Nun wurde der Flug wohl gestrichen und unsere Reise einfach auf einen Flug um 10 Uhr 15 umgebucht ohne uns zu fragen. Dabei handelt es sich aber bei uns in Stuttgart um den letzten Schultag, 29.07., der Abflugort ist München. So kann meine schulpflichtige Tochter nicht mit. Dürfen wir kostenlos stornieren, Tui möchte 25 %?
VG

Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen wie folgt beantworten:

Wenn die Reisezeit einmal festgelegt sind, ist der Konsolidierung sind Vertrag einzuhalten.
Sie haben daher das Recht zum Rücktritt vom Reisevertrag ohne Stornokosten vor Reisebeginn, da eine erhebliche Änderung einer wesentlichen Reiseleistung vorliegt (§ 651a V BGB ).

Etwas anderes gilt nur, wenn der Veranstalter sich die Änderung wirksam vorbehalten hat und die Änderung zumutbar ist.

Das OLG Celle hat mit Urteil vom 7.2.2013 - 11 U 82/12 entschieden, dass die verwendete Klausel unwirksam sei, da sie gegenüber dem Reisenden zum Ausdruck bringe, die Flugzeiten könnten jederzeit ohne Begründung geändert werden.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen

Rückfrage vom Fragesteller 17. Mai 2015 | 13:44

Sprich, wenn mein Kind nicht mit kann ist die Änderung auf jeden Fall nicht zumutbar, oder?

Vielen Dank

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 17. Mai 2015 | 14:11

Das sehe ich auch so sehen, da ja an diesem Tag noch keine Ferien in BW sind und die Mitreisenden incl. Alter ja bekannt sind.
Auf jeden Fall sollte auch der Vertrag geprüft werden.

Bewertung des Fragestellers 19. Mai 2015 | 07:17

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