Sehr geehrte Fragestellerin,
Das Vorverlegen der Reise ist unzulässig. Es handelt sich um eine erhebliche Änderung der Reiseleistungen.
Sie haben daher das Recht, die Reise zu stornieren und erhalten dann den Reisepreis erstattet (§ 651a Abs. 5 Satz 2
, § 346 BGB
). Die AGB gelten nur für Stornierungen ohne ein gesetzliches Rücktrittsrecht. Ein solches steht Ihnen hier aber zu!
Alternativ dazu können Sie auch »die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise verlangen, wenn der Reiseveranstalter in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus seinem Angebot anzubieten« (§ 651a Abs. 5 Satz 3 BGB
). Diese Möglichkeit scheint, wie ich Ihrer Schilderung entnehme, nicht gegeben zu sein.
Erklären Sie daher den Rücktritt, und zwar unverzüglich. Am besten zunächst telefonisch und nochmals per Fax. Bitten Sie um schriftliche Bestätigung der Stornierung.
Sie haben dann, wie gesagt, einen Anspruch auf Erstattung des gezahlten Reisepreises.
Mit freundlichen Grüßen
M. Juhre
Rechtsanwalt
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Diese Antwort ist vom 25.03.2011 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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