Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen wie folgt beantworten:
Grundsätzlich gilt: Verträge sind einzuhalten. Allein der Umstand, dass bei Ryanair gestreikt wird, ermöglicht Ihnen nicht die kostenfreie Stornierung einer Buchung.
Käuferschutz bedeutet, dass die berechtigten Interessen des Käufers geschützt werden, nicht aber, dass ein vertragswidriges Verhalten unterstützt wird.
Wenn der von Ihnen gebuchte Flug durchgeführt worden ist, gehe ich nach Ihrer Schilderung davon aus, dass Sie zahlungspflichtig sind und ein Prozess ein hohes Risiko mit sich bringt.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen.
Mit freundlichen Grüßen aus Wunstorf
Anja Holzapfel
-Rechtsanwältin-